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Entscheidung 6 Ob 191/15d×

Entscheidung 6 Ob 191/15d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0107203 Rechtssatz 12.03.1997Zivilrecht
Ein Eingriff in das Recht auf Datenschutz kann nach der gebotenen Interessenabwägung gerechtfertigt sein. Bei dieser sind die von der Judikatur zu anderen Interessenkollisionen (zum Beispiel beim Recht auf Meinungsfreiheit nach Art 10 MRK gegenüber dem Rech …
RS0113740 Rechtssatz 28.06.2000Zivilrecht
Das Recht auf Datenschutz nach dem § 1 DSG umfasst nur die in einer Datei aufscheinenden personenbezogenen Daten. Ein in einem Zivilprozess erstattetes Sachverständigengutachten ist ohne das erforderliche Suchkriterium keine Datei im Sinne des § 4 Z 6 DSG.
RS0113846 Rechtssatz 28.06.2000Zivilrecht
Obwohl das Gesetz dies weder im § 1 DSG idgF noch in den Begriffsbestimmungen des § 4 DSG ausdrücklich zum Ausdruck bringt, ist es nach der systematischen und teleologischen Interpretation nicht zweifelhaft, dass das Recht auf Datenschutz gemäß § 1 leg cit …
RS0131021 Rechtssatz 27.06.2016Zivilrecht
Beschränkungen des Grundrechts auf Datenschutz durch private Auftraggeber bedürfen keiner ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf Datenschutz, der nicht von einer staatlichen Behörde …
RS0131022 Rechtssatz 27.06.2016Zivilrecht
Ist schon die Verarbeitung von Daten unzulässig, so ist gleichzeitig deren Übermittlung unzulässig und es erübrigt sich jede weitere Prüfung.
RS0131023 Rechtssatz 27.06.2016Zivilrecht
§ 7 Abs 2 Z 2 DSG verpflichtet den Empfänger vor der Übermittlung im Hinblick auf den (rechtmäßigen) Zweck der Übermittlung, wenn dies nicht außer Zweifel steht, glaubhaft zu machen, dass er tatsächlich selbst die gesetzliche Zuständigkeit oder rechtliche B …
RS0131024 Rechtssatz 27.06.2016Zivilrecht
Das Gebot des gelindesten Mittels ist nicht als grundsätzliches Abwehrrecht des Betroffenen gegen die Verwendung von EDV‑Systemen durch Dritte zu verstehen. Personenbezogene Daten dürfen bei Vorliegen eines legitimen Verwendungszwecks, bei Nichtverletzung s …