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Entscheidung 6 Ob 20/20i×

Entscheidung 6 Ob 20/20i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010431 Rechtssatz 24.02.1960Zivilrecht
Vertragsmäßige Begründung zeitlich beschränkten Eigentums möglich und zulässig, Abgrenzung eines solchen, ähnlich einer fideikommissarischen Substitution zu beurteilen Falles ( wie 6 Ob 281/58 u.a. ) von der bloss obligatorischen Verpflichtung eines Eigentü …
RS0012531 Rechtssatz 09.04.1991Zivilrecht
Zur Aufhebung des in einem Schenkungsvertrag zugunsten Dritter eingeräumten Besitznachfolgerechtes durch die Parteien des Schenkungsvertrages, ohne die Zustimmung der begünstigten Dritten einzuholen.
RS0017098 Rechtssatz 09.01.1969Zivilrecht
Die vom Übernehmer eingegangene Verpflichtung, die Übergabsliegenschaft seinerzeit einem Dritten zu hinterlassen, stellt einen sogenannten "echten" Vertrag zugunsten Dritter dar. Das vom Dritten erworbene Besitznachfolgerecht wurzelt in dem zwischen dem Übe …
RS0022284 Rechtssatz 06.02.1980Zivilrecht
Auch wenn das Heiratsgut nicht von der Ehegattin selbst, sondern "für sie von einem Dritten" dem Mann zur Erleichterung des mit der ehelichen Gemeinschaft verbundenen Aufwandes übergeben oder zugesichert wird, muß die Absicht, die sich aus der Ehe ergebende …
RS0121159 Rechtssatz 03.08.2006Zivilrecht
Der Widerrufsverzicht des Schenkers kann durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten des Beschenkten ersetzt werden.
RS0132337 Rechtssatz 30.10.2018Zivilrecht
Die Eigenschaft einer Urkunde als (bloße) Beilage eines Notariatsakts ergibt sich nicht schon daraus, dass die Beteiligten sie als solche bezeichnen. Vielmehr muss eine Urkunde, der erst der Inhalt des Geschäfts zu entnehmen ist, nach § 68 Abs 1 lit e und f …