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Entscheidung 6 Ob 243/15a×

Entscheidung 6 Ob 243/15a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006832 Rechtssatz 31.07.1963Zivilrecht
Ein Rekursrecht gegen den Eintragungsbeschluss des Registergerichtes kann einem Dritten nur bei Verletzung subjektiver Interessen zugebilligt werden. Zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit ist der Dritte nicht berufen. Das ist Aufgabe des Registergeri …
RS0109026 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Für zivilgerichtliche Erkenntnisse besteht kein Rückwirkungsverbot. Änderungen der Judikatur erfassen auch davor verwirklichte Sachverhalte.
RS0118770 Rechtssatz 25.03.2004Zivilrecht
Die Auswahl des zu bestellenden Notgeschäftsführers oder Notliquidators obliegt dem Gericht. Der Antragsteller kann eine bestimmte Person zwar vorschlagen, er hat jedoch kein subjektives Recht auf deren Bestellung. Sein Vorschlag ist vielmehr (nur) eine Anr …
RS0121185 Rechtssatz 31.08.2006Zivilrecht
Nach § 10 Abs 2 FBG kann das Gericht, wenn eine Eintragung in das Firmenbuch wegen Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist oder wird, diese von Amts wegen löschen. Unzulässig ist eine Eintragung insbesondere dann, wenn sie sachlich unrichtig …
RS0123813 Rechtssatz 11.07.2008Zivilrecht
Die Parteistellung des formellen Antragstellers hängt von der Begründung des Antrags ab. Ist dem Antrag ein Vorbringen, dass der Einschreiter auch ein eigenes subjektives Recht geltend machen wollte, nicht ausreichend deutlich zu entnehmen, so ist in einem …
RS0129853 Rechtssatz 19.11.2014Zivilrecht
Es ergibt sich bei der Privatstiftung aufgrund des Fehlens von Eigentümern ein Kontrolldefizit. Diesem ist durch rechtsschutzfreundliche Auslegung jener Bestimmungen zu begegnen, die einzelnen Personen die Legitimation zur Stellung von Anträgen an das Geric …