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Entscheidung 6 Ob 75/18z×

Entscheidung 6 Ob 75/18z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0023677 Rechtssatz 02.07.1969Zivilrecht
Wer bei Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH gegen die Gläubiger gerichtete strafbare Handlungen begeht, haftet persönlich gegenüber den Gläubigern für den Schaden.
RS0023887 Rechtssatz 13.10.1983Zivilrecht
Die Gläubiger einer GmbH die für ihre Forderungen im Vermögen der Gesellschaft keine oder keine zureichende Deckung gefunden haben können den oder die Geschäftsführer der Gesellschaft nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen (§§ 1293 ff ABGB) a …
RS0034398 Rechtssatz 25.05.1993Zivilrecht
Die Unschuldsvermutung ist im Verfahren vor den Zivilgerichten nicht beachtlich, sodass die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 1489 ABGB keine strafgerichtliche Verurteilung voraussetzt. Will sich der Geschädigte jedoch zur Dartuung der langen Verjährung …
RS0093896 Rechtssatz 11.06.1987Strafrecht
Eine Sache ist nur dann anvertraut, wenn sie auf Grund eines Rechtsgeschäftes oder vertragsähnlichen Rechtsverhältnisses in den ausschließlichen Gewahrsam des Täters mit der Verpflichtung übertragen wird, diese Verfügungsgewalt entsprechend der getroffenen …
RS0093905 Rechtssatz 20.06.1995Zivilrecht; Strafrecht
Ein Anvertrauen im Sinn des § 133 StGB kann auch mit der Verpflichtung verbunden sein, das anvertraute Gut an Dritte weiterzuleiten. Dadurch allein wird der Gewahrsamsträger noch nicht zum Machthaber.
RS0093942 Rechtssatz 11.05.1970Zivilrecht; Strafrecht
Es kommt nicht darauf an, ob das Anvertrauen vom Eigentümer oder überhaupt von einem Berechtigten ausgeht.
RS0093962 Rechtssatz 05.10.1976Zivilrecht; Strafrecht
Ein Gut ist anvertraut, wenn die Verfügungsgewalt darüber auf eine (ganz) bestimmte Verwendungspflicht beschränkt ist.
RS0093973 Rechtssatz 28.08.1984Zivilrecht; Strafrecht
Der Erlös, welcher an die Stelle der dem Kommissionär zum Verkauf anvertrauten Ware tritt, ist gleichfalls als diesem anvertrautes Gut zu beurteilen und kann daher auch selbst Objekt der Veruntreuung werden.
RS0094018 Rechtssatz 13.02.1981Zivilrecht; Strafrecht
Vorschüsse, die der Besteller einer Sache oder eines Werkes dem Hersteller gibt, sind (mangels einer Zweckwidmung) kein anvertrautes Gut.
RS0094024 Rechtssatz 29.04.1986Zivilrecht; Strafrecht
Aus der allgemeinen Pflicht, einen Vertrag zu erfüllen oder aus dem Umstand, daß man einem anderen eine bestimmte Summe oder Sache schuldet, läßt sich allein noch keine den Erfordernissen des § 133 StGB genügende sachbezogene Fürsorgepflicht (Verpflichtung, …
RS0094511 Rechtssatz 01.04.1981Zivilrecht; Strafrecht
Die Beistellung eines tauglichen Bürgen für ein Darlehen schließt eine Schädigung des Kreditgebers nicht von vornherein aus, unter Umständen kommt Betrug im Umfang des Verzögerungsschadens, andererseits aber, soweit der Bürge über die Voraussetzungen zur Bü …
RS0094512 Rechtssatz 21.12.1978Zivilrecht; Strafrecht
Widmungswidrige Verfügung des Inkassomandatars ist a) Untreue: wenn der Täter seiner Verfügungsbefugnis bei Einziehung der fremden Forderung zuwiderhandelt (pflichtwidrige Stundung, Gewährung von Teilzahlungen, Schulderlaß), b) Veruntreuung: wenn er das ein …
RS0119788 Rechtssatz 02.03.2005Strafrecht
Körperliche Sachen sind einem anderen nur dann gemäß § 133 Abs 1 StGB „anvertraut", wenn sie ihm in den Alleingewahrsam übergeben werden, damit er sie zurückgibt, an jemand weitergibt oder für jemanden verwendet. Werden vertretbare Sachen (zB Geld) übergebe …