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Entscheidung 6 Ob 99/11v×

Entscheidung 6 Ob 99/11v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008148 Rechtssatz 10.05.1979Zivilrecht
Die Befugnisse der Erben, dem die Verwaltung des Nachlasses obliegt, sind in § 145 Abs 1 AußStrG nicht erschöpfend aufgezählt. Soweit es sich um Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung handelt, bedarf der Erbe nicht der Genehmigung des Verlassenschaftsgericht …
RS0022013 Rechtssatz 13.10.1994Zivilrecht
Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung kann der den Nachlass verwaltende Erbe ohne gerichtliche Genehmigung vornehmen; Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung - hier: Anfechtung einer durch den Verlassenschaftskurator erfolgten Liegenschaftsveräußerung ua …
RS0036021 Rechtssatz 19.10.1989Zivilrecht
Der Gesellschafter, der gemäß § 42 Abs 5 GmbHG dem nach § 42 Abs 1 GmbHG geführten Prozess auf Seiten der Gesellschaft als Nebenintervenient beitritt, ist Nebenintervenient im Sinne des § 20 ZPO. Ein von ihm eingebrachtes Rechtsmittel darf die Gesellschaft …
RS0059546 Rechtssatz 09.03.1955Zivilrecht
Zur Anfechtung eines Gesellschaftsbeschlusses, wodurch gesellschaftsvertragliche Sonderrechte eines Gesellschafters (Geschäftsführung) entzogen wurden.
RS0059665 Rechtssatz 26.04.1989Zivilrecht
Ist einem Gesellschafter die Geschäftsführung kraft Sonderrechtes eingeräumt, ist seine Abberufung nur mittels Klage aus wichtigen Gründen (§§ 117, 127 HGB) möglich.
RS0059854 Rechtssatz 28.04.1993Zivilrecht
Ein Stimmrechtsbindungsvertrag hat nur schuldrechtliche Wirkung und bindet nur die Vertragspartner, nicht auch die Gesellschaft selbst. Vertragswidrige Stimmabgaben, mit welchen der Syndikatsvertrag verletzt wird, sind im gesellschaftsrechtlichen Bereich al …
RS0060018 Rechtssatz 22.05.1985Zivilrecht
Generalversammlungsbeschlüsse sind auch ohne Eintragung in das Protokollbuch gültig.
RS0060115 Rechtssatz 12.05.1992Zivilrecht
Der abberufene Geschäftsführer unterliegt - auch wenn er weiterhin Gesellschafter ist - keinem gesetzlichen Wettbewerbsverbot.
RS0106227 Rechtssatz 14.11.1996Zivilrecht
Ein Stimmrechtsmissbrauch führt nicht zur Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses, sondern bewirkt dessen Anfechtbarkeit.
RS0108891 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Korporative Regelungen des Gesellschaftsvertrags sind jedenfalls solche, die nicht nur für derzeitige, sondern auch für künftige Gesellschafter und Dritte von Bedeutung sind, also der Komplex der Gesellschaftsorganisation als Verbandsverfassung. Derartige a …
RS0121476 Rechtssatz 17.10.2006Zivilrecht
Bekämpft eine Aktionärin ihre Nichtzulassung zur Hauptversammlung nicht bloß als Vorfrage bei der Anfechtung des in der Hauptversammlung gefassten Beschlusses auf Bestellung des Abschlussprüfers, sondern auch in der Hauptsache, so kann sie damit nur Erfolg …
RS0127004 Rechtssatz 16.06.2011Zivilrecht
Die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung erfolgt mangels anderweitiger Festlegung in der Satzung mit einfacher Mehrheit.
RS0127005 Rechtssatz 16.06.2011Zivilrecht
Die Aufgabe des Vorsitzenden der Generalversammlung ist es ‑ mangels anderer Regelung in der Satzung - den Ablauf der Generalversammlung festzulegen, die Abstimmungen durchzuführen sowie gegebenenfalls die Verhandlungs‑ und Abstimmungsergebnisse festzustell …