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Entscheidung 6 Ob 99/20g×

Entscheidung 6 Ob 99/20g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035736 Rechtssatz 13.04.1977Zivilrecht
Die Bestimmung des § 36 ZPO soll gerade verhindern, daß das Gericht Untersuchungen darüber anzustellen hat, wer nun eigentlich der bevollmächtigte Prozeßvertreter ist (Fasching II 289). Solange eine Neubestellung des Vertreters unter gleichzeitigem Nachweis …
RS0035749 Rechtssatz 21.09.1976Zivilrecht
Der vom Kläger im Revisionsverfahren erklärte Widerruf der Vollmacht seines Vertreters ist mangels Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes gemäß § 36 Abs 1 ZPO gegenüber dem Gegner und dem Gericht unwirksam.
RS0036722 Rechtssatz 10.10.1967Zivilrecht
Aus der Tatsache, daß das Verfahren längere Zeit geruht hat, kann nicht etwa Ablauf der Frist des § 57 EheG abgeleitet werden.
RS0040735 Rechtssatz 28.03.1973Zivilrecht
Im Falle einer Klage wegen Scheidung der Ehe zufolge eines bestimmten ehewidrigen Verhaltens im Sinne des § 49 EheG kann ein Teilurteil nicht auf Scheidung allein ergehen, weil der Schuldausspruch einen notwendigen Teil des Erkenntnisses bildet. Dem Gesetz …
RS0056134 Rechtssatz 04.06.1987Zivilrecht
Keinesfalls hat ein Teil durch jahrzehntelange Nachsicht und Langmut den Anspruch auf Scheidung bei Fortsetzung und Wiederholung oder sogar Steigerung eines gleichartigen ehewidrigen Verhaltens des anderen Teiles verloren, weil selbst im Falle einer ausdrüc …
RS0056171 Rechtssatz 04.06.1969Zivilrecht
Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Scheidungsgrund nach § 49 EheG vorliegt, ist nicht jeder einzelne vom Kläger als Eheverfehlung geltend gemachte Tatbestand für sich allein, sondern das Gesamtverhalten des beklagten Ehegatten, soweit darin vom Kläger e …
RS0056366 Rechtssatz 30.06.1988Zivilrecht
Eheverfehlungen im Sinne des § 49 EheG müssen schuldhaft gesetzt werden und objektiv schwer sein. Sie müssen auch subjektiv als ehezerstörend empfunden werden.
RS0056761 Rechtssatz 07.06.1963Zivilrecht
Die Frage, ob die Ehe unheilbar zerrüttet ist, lässt sich ohne Prüfung der Verschuldensfrage nicht verneinen. Ist die Ehe nicht aus dem Verschulden des Beklagten, sondern aus dem Verschulden der klagenden Ehegattin zerrüttet, ist die Klage abzuweisen.
RS0056907 Rechtssatz 08.07.1959Zivilrecht
Die behaupteten Eheverfehlungen müssen binnen sechs Monaten nach Kenntnis des Scheidungsgrundes in der Regel mit Klage geltend gemacht werden. Nach § 59 Abs 2 EheG können jedoch Eheverfehlungen, auf die eine Scheidungsklage nicht mehr gegründet werden kann, …
RS0057020 Rechtssatz 15.09.1981Zivilrecht
Jede körperliche Misshandlung steht außerhalb des Rahmens, in dem Reaktionshandlungen auf vorangegangenes ehewidriges Verhalten des anderen Ehegatten im Zusammenleben normal gesitteter Eheleute noch verständlich und entschuldbar sein können und nicht als sc …
RS0057047 Rechtssatz 17.10.1974Zivilrecht
In der Regel spricht schon die Erhebung der Scheidungsklage dafür, daß die als Scheidungsgrund geltend gemachte Eheverfehlung als ehezerstörend empfunden wurde.
RS0057069 Rechtssatz 19.03.1958Zivilrecht
Verzeihung ist ein innerer Vorgang, der, ohne an die Form gebunden zu sein, in dem gesamten Verhalten des gekränkten Ehegatten seinen Ausdruck finden muß. Das verzeihende Verhalten kann sowohl gegenüber dem Ehegatten wie gegenüber Dritten kundgetan werden.
RS0106971 Rechtssatz 19.03.1997Zivilrecht
Verzeihung ist einerseits ein subjektiver innerer Vorgang, der ohne Rücksicht auf sein Motiv nicht durch Willensmängel beeinflusst sein darf, andererseits aber auch die Äußerung dieses Vorganges, nicht notwendigerweise gegenüber dem anderen Ehegatten, und z …
RS0109541 Rechtssatz 10.03.1998Zivilrecht
Grundsätzlich ist für Rechtsstreitigkeiten, in denen kein absoluter Anwaltszwang herrscht, die Kündigung oder der Widerruf der Vollmacht gegenüber Gericht und Gegenpartei erst mit der Mitteilung an sie wirksam. Wenngleich also im Innenverhältnis das Vollmac …