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Entscheidung 7 Ob 14/21s×

Entscheidung 7 Ob 14/21s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0075921 Rechtssatz 14.11.1991Zivilrecht
Die Gefährdung muss eine "ernstliche" sein. Darunter ist eine hohe Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes zu verstehen, darüber hinaus hat die Schädigung direkt aus der Krankheit zu drohen. Eine bloß vage Möglichkeit einer Selbstschädigung oder Fremdschä …
RS0102782 Rechtssatz 30.05.1996Zivilrecht
Bevor eine "geistig kranke Raucherin" am Zigarettenrauchen in einer geschlossenen Abteilung, das bei dessen Vornahme im Bett tatsächlich eine Brandgefahrenquelle bilden kann, durch vollständige Fesselung an Händen und Füßen und spätere Verschaffung in einen …
RS0115067 Rechtssatz 30.01.2001Zivilrecht
Während die Pflegeberufe nach dem GuKG vorrangig der Unterstützung der ärztlichen Tätigkeit und somit der Pflege von Personen, die medizinischer Hilfe bedürfen, dienen, dienen die "reinen Pflegeberufe", wie etwa die Altenhilfe und Familienhilfe, vor allem d …
RS0129748 Rechtssatz 17.09.2014Zivilrecht
Das der Anlegung einer Vier‑Punkt‑Fixierung vorangehende Festhalten des Kranken gehört bereits zur psychiatrischen Gesundheits‑ und Krankenpflege und ist damit dem Pflegepersonal nach den Regelungen des GuKG vorbehalten.
RS0129749 Rechtssatz 17.09.2014Zivilrecht
Mangels gesetzlicher Grundlage darf ein Mitarbeiter eines von der Krankenanstalt beauftragten Sicherheitsdienstes keine Pflegemaßnahmen wie das Festhalten eines Kranken setzen.
RS0130547 Rechtssatz 19.11.2015Zivilrecht
Der Begriff „Heilbehandlung“ umfasst nicht nur unmittelbar therapeutische, sondern auch diagnostische und physikalische Maßnahmen, wie etwa eine Blutabnahme. Die Wortfolge „nicht gegen den Willen“ in § 36 UbG bedeutet, dass eine ausdrückliche oder schlüssig …