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Entscheidung 7 Ob 163/15v×

Entscheidung 7 Ob 163/15v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0046201 Rechtssatz 21.02.1974Zivilrecht
Für die Zuständigkeitsfrage sind (neben den Klagsangaben) die Ergebnisse der über die Prozesseinrede stattgefundenen Verhandlung nur bei solchen Zuständigkeitsvoraussetzungen maßgeblich, die nicht zugleich auch Voraussetzungen des eingeklagten Anspruches si …
RS0046694 Rechtssatz 14.03.1978Zivilrecht
Für eine Niederlassung im Sinne des § 23 Satz 1 UWG (und des § 87 JN) genügt das Bestehen einer nach ihrer äußeren Einrichtung auf Dauer berechneten, vom Sitz des Unternehmens örtlich getrennten Abteilung, die im wesentlichen unter selbständiger Leitung ste …
RS0046750 Rechtssatz 28.08.1984Zivilrecht
Die Behauptung der beklagten Partei an einem Ort eine Betriebsstätte zu haben, eröffnet dem Kläger, für den die Unrichtigkeit der Behauptung der beklagten Partei nicht erkennbar war, die Möglichkeit, dort gemäß § 87 JN seine Klage einzubringen.
RS0050455 Rechtssatz 30.08.1972Zivilrecht
Für die Beurteilung der Zuständigkeitsfrage sind im Normalfall die Klageangaben maßgebend; die Behauptungen des Beklagten sind dann ebensowenig zu berücksichtigen wie die Aussagen der Zeugen und Parteien. Dieser Grundsatz kommt allerdings nur zum Tragen, we …
RS0056159 Rechtssatz 07.11.2002Zivilrecht
Bei der Zuständigkeitsprüfung ist trotz Gegenbehauptungen des Beklagten dann nur von den Klagebehauptungen auszugehen, wenn diese sowohl zuständigkeitsbegründend als auch Anspruchsvoraussetzung sind (sog. doppelrelevante Tatsachen).
RS0116205 Rechtssatz 13.02.2002Zivilrecht
Für den Bestand und die Voraussetzungen einer Zweigniederlassung sowie für den Umfang der bei diesem Gerichtsstand zulässigerweise einklagbaren Ansprüche gilt ebenfalls der zu §87 Abs1 JN entwickelte Anscheinsgrundsatz. Erweckt daher der Beklagte gegenüber …