Rechtstracker.at
Entscheidung 7 Ob 189/14s×

Entscheidung 7 Ob 189/14s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005861 Rechtssatz 01.10.1968Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Sache in das Außerstreitverfahren oder auf den ordentlichen Rechtsweg gehört, ist von den Behauptungen der Antragsteller, nicht von den Einwendungen des Antragsgegners oder den Feststellungen auszugehen, die das Gerich …
RS0005896 Rechtssatz 23.11.1967Zivilrecht
Für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges sind ausschließlich die Klagsbehauptungen maßgeblich (SZ 19/199; SZ 23/81; SZ 36/79).
RS0012214 Rechtssatz 01.02.1979Zivilrecht
Grundsätzlich gehören alle in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Sachen auf den Prozessweg, soferne ein Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt.
RS0013563 Rechtssatz 03.03.1955Zivilrecht
Das Außerstreitverfahren ist unzulässig, wenn die rechtlichen Beziehungen zwischen den Miteigentümern durch Vereinbarung geregelt sind und die aus ihr entspringenden Leistungen in Anspruch genommen werden. In diesem Falle muss es sich jedoch um eine Vereinb …
RS0013639 Rechtssatz 08.06.1955Zivilrecht
Für die Frage, ob über ein Begehren im außerstreitigen Verfahren oder im Prozess zu entscheiden ist, kommt es auf den Inhalt des Begehrens, nicht aber darauf an, ob das Begehren selbst begründet ist. Die Einwendung des Mangels eines Miteigentumsrechtes kann …
RS0035955 Rechtssatz 04.06.1947Zivilrecht
Kostenzuspruch bei Erledigung des Zwischenstreits über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
RS0036009 Rechtssatz 29.11.1983Zivilrecht
Wurde über die Frage der sachlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes abgesondert verhandelt, liegt ein Zwischenstreit vor. Die in diesem Zwischenstreit unterlegene Partei hat die gesamten, in allen drei Instanzen erwachsenen Kosten des Zwischenstreites zu …
RS0046238 Rechtssatz 02.09.1992Zivilrecht
Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses bestimmt sich nach der vom Verfahrenseinleitenden gewählten Verfahrensart.
RS0046245 Rechtssatz 06.03.1991Zivilrecht
§ 40a JN ist auch dann anzuwenden, wenn sich die Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges erst im Rechtsmittelverfahren herausstellt. Bei Entscheidungen nach § 40a JN richtet sich die Anfechtbarkeit nach der vom Verfahrenseinleitenden gewählten Verfahrensa …
RS0122986 Rechtssatz 12.12.2007Zivilrecht
Ansprüche der Miteigentümer gegen einen der ihren, der auch die Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache übernommen hat, sind als Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern zu beurteilen, die als unmittelbar mit der Verwaltung und Benützung zusammenhängend i …
RS0124971 Rechtssatz 14.07.2009Zivilrecht
Der aus der Abrechnung des verwaltenden Miteigentümers resultierende Ersatzanspruch betreffend den anteiligen Aufwand der mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Liegenschaft unmittelbar zusammenhängenden Lasten gegenüber einem anderen Mitei …
RS0127563 Rechtssatz 20.12.2011Zivilrecht
Zur Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Verfahren seit Inkrafttreten des § 838a ABGB: Das Unterlassungsbegehren der Minderheit gegen die Durchführung einer mehrheitlich beschlossenen Maßnahme, das sich auf die Behauptung fehlerhafter Willensbildun …
RS0129372 Rechtssatz 19.03.2014Zivilrecht
Vom Miteigentümer zedierte oder eingelöste (§ 1042 ABGB) Ansprüche sind nicht im außerstreitigen Verfahren geltende zu machen.