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Entscheidung 7 Ob 240/10k×

Entscheidung 7 Ob 240/10k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047000 Rechtssatz 11.09.1963Zivilrecht
Lebensgemeinschaft setzt im Allgemeinen die Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft voraus, jedoch müssen nicht stets alle drei Merkmale vorhanden sein.
RS0048311 Rechtssatz 31.05.1995Zivilrecht
Der Schutzzweck des § 67 Abs 2 VersVG liegt darin, zu verhindern, dass die Leistung des Versicherers für den Versicherungsnehmer wertlos wird. Würde daher durch einen Mittäter gegen einen mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familien …
RS0074219 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
Wirkt die materielle Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung derart, dass der Verurteilte das Urteil gegen sich gelten lassen muss, und wirkt dieses für den Rechtskreis des Verurteilten, für diesen aber gegen jedermann, so kann sich niemand im nachf …
RS0081401 Rechtssatz 04.12.1963Zivilrecht
Zum Begriff der Hausgemeinschaft im Sinne des § 67 Abs 2 VersVG (Geschwister).
RS0081412 Rechtssatz 23.11.1988Zivilrecht
Zweck des § 67 Abs 2 VersVG ist der Schutz des Versicherungsnehmers vor einer vermögensrechtlichen Belastung.
RS0113643 Rechtssatz 17.05.2000Zivilrecht
Die Vollständigkeit und Schlüssigkeit eines Sachverständigengutachtens und die allfällige Notwendigkeit einer Ergänzung oder eines Vorgehens nach § 362 Abs 2 ZPO fallen in den Bereich der vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbaren Beweiswürdigung. Wenn da …
RS0126554 Rechtssatz 19.01.2011Zivilrecht
Das Familienprivileg kommt auch dem in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Lebensgefährten eines Kindes des Versicherungsnehmers zugute.