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Entscheidung 7 Ob 50/18f×

Entscheidung 7 Ob 50/18f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002823 Rechtssatz 25.05.1955Zivilrecht
Eine vor Einführung des Zwangsverwalters (nach Bewilligung der Zwangsverwaltung) durch den Verpflichteten eingebrachte Klage, die Ansprüche der zwangsverwalteten Masse betrifft, ist nicht nichtig, sondern fortzusetzen, wobei das Klagebegehren dahingehend zu …
RS0004007 Rechtssatz 14.04.1983Zivilrecht
Das mit der Zwangsverwaltung verbundene Verbot macht privatrechtliche Verfügungen des Verpflichteten nur insoweit unwirksam, als sich diese zum Nachteil der betreibenden Partei auswirken und auch nur dieser gegenüber. Die Zwangsverwaltung kann daher die Rec …
RS0014757 Rechtssatz 20.03.1985Zivilrecht
Auch ein Vergleich über die Scheidungsfolgen nach § 55a Abs 2 EheG kann wegen Willensmängeln oder Sittenwidrigkeit (Wucher) angefochten werden.
RS0016520 Rechtssatz 05.10.1977Zivilrecht
Die bloße Behauptung, das Entgelt sei überhöht, genügt weder für eine Anfechtung wegen Wuchers noch wegen Verletzung über die Hälfte.
RS0016861 Rechtssatz 03.05.1977Zivilrecht
Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Wuchers setzt ein auffallendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, die mangelnde Wahrungsmöglichkeit der Äquivalenz seitens des Bewucherten wegen Leichtsinns, Zwangslage, Verstandesschw …
RS0016864 Rechtssatz 03.02.1954Zivilrecht
Nach § 879 Abs 2 Z 4 ABGB sind für die Annahme eines Wuchergeschäftes drei Voraussetzungen erforderlich. 1.) Es muss ein auffallendes Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und der Gegenleistung bestehen. 2.) Der durch das Geschäft Begünstigte muss d …
RS0016878 Rechtssatz 24.06.1971Zivilrecht
Die Zwangslage, die eine Anfechtung wegen Wuchers rechtfertigt, kann auch vor vorübergehend, psychisch oder vermeintlich sein und in Befürchtungen bestehen, durch Nichthonorierung fälliger Wechsel an Kreditwürdigkeit und geschäftlichem Ansehen einzubüssen.
RS0016894 Rechtssatz 17.10.1978Zivilrecht
Das Tatbestandsmerkmal der Ausbeutung setzt voraus, dass der Wucherer zu seiner Bereicherung eine Lage benützt, die er nicht geschaffen haben muss, die ihm aber ebenso wie das Missverhältnis von Leistungen und Gegenleistungen bewusst ist oder hätte bewusst …
RS0016909 Rechtssatz 08.01.1969Zivilrecht
Auch Vergleiche, in denen sich der eine Teil übermässig hohe Leistungen und Verzichte versprechen oder gewähren lässt, können wegen Verstoßes gegen § 879 ABGB nichtig sein. (RG vom 3.12.1941, VIII 122/41)
RS0016912 Rechtssatz 16.11.1950Zivilrecht
Diese Gesetzesstelle hat objektiv ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zur Zeit des Vertragsabschlusses zur Voraussetzung.
RS0016915 Rechtssatz 20.05.1964Zivilrecht
Es ist Sache des Klägers, den Verkehrswert der Kaufsache und Umstände darzutun, nach denen dem Beklagten ein Mißverhältnis der Werte der Leistungen mindestens bekannt sein mußte.
RS0016947 Rechtssatz 20.03.1985Zivilrecht
Wucher setzt als objektives Merkmal eine grobe, leicht erkennbare Äquivalenzstörung voraus; dabei sind die gesamten beiderseitigen Leistungswerte in ein Verhältnis zu setzen.
RS0023765 Rechtssatz 31.01.1963Zivilrecht
Bei der Bewertung von Leistung und Gegenleistung in einem Abfindungsvergleich muß auch das Prozeßrisiko einkalkuliert werden.
RS0042828 Rechtssatz 04.10.1994Zivilrecht
Ob im Hinblick auf den Inhalt der Prozessbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung keine erhebliche Bedeutung zukommt …
RS0104125 Rechtssatz 23.01.1957Zivilrecht
Zwangslage ist dann anzunehmen, wenn der Vertragsgegner vor die Wahl gestellt ist, in den Vertrag einzutreten oder einen Nachteil zu erleiden, der nach vernünftigem Ermessen schwerer wiegt, als der wirtschaftliche Verlust, den der Vertrag zur Folge hat.
RS0104128 Rechtssatz 13.11.1985Zivilrecht
Ein auffallendes Missverhältnis liegt dann vor, wenn die Gegenleistung den Wert der Leistung bedeutend übersteigt, ohne dass dies durch die besonderen Umstände des Falles, etwa durch ein eine Seite treffendes besonderes Risiko, gerechtfertigt wäre.
RS0104129 Rechtssatz 20.03.1985Zivilrecht
"Ausbeuten" kann auch fahrlässig erfolgen.