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Entscheidung 7 Ob 60/15x×

Entscheidung 7 Ob 60/15x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0019915 Rechtssatz 16.06.1954Zivilrecht
Der animus obligandi ist im Zweifel anzunehmen.
RS0020073 Rechtssatz 09.09.1992Zivilrecht
Erbringt ein Dritter, der vorerst - sei es, weil er die Vaterschaft in der Meinung, Vater zu sein, anerkannt hat oder als Vater festgestellt wurde - unterhaltspflichtig war, Unterhaltsleistungen, so steht ihm nach Beseitigung des ihn als Vater feststellende …
RS0022770 Rechtssatz 20.09.1988Zivilrecht
Bereicherungsansprüche stehen gegenüber Schadenersatzansprüchen nicht im Verhältnis der Subsidiarität.
RS0028050 Rechtssatz 30.03.1979Zivilrecht
Die Ansprüche nach § 1041 und § 1042 ABGB haben bloß ergänzende Funktion.
RS0041178 Rechtssatz 11.11.1987Zivilrecht
Das Gericht hat in einem zweiten Prozess die in einem Vorprozess bloß als Vorfrage beurteilte Rechtsfrage entweder als Hauptsache oder wieder als Vorfrage ohne Rücksicht auf diese Beurteilung neuerlich zu entscheiden.
RS0041180 Rechtssatz 31.10.1980Zivilrecht
Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen löst die Bindungswirkung nicht aus. Eine zwei Entscheidungsgegenständen gemeinsame Vorfrage könnte daher in beiden Prozessen verschieden beurteilt werden.
RS0041342 Rechtssatz 23.06.1983Zivilrecht
Die in der Entscheidung enthaltene Beurteilung von Vorfragen erwächst ebensowenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichtes, die es zur Gewinnung des für die Subsumption erforderlichen Tatbestandes benötigt.
RS0042549 Rechtssatz 24.07.1958Zivilrecht
Der Umstand, daß Unterhaltsansprüche der Höhe nach durch Vergleich festgesetzt sind, ändert an der Natur der gesetzlichen Unterhaltsansprüche nichts.
RS0042554 Rechtssatz 07.03.1995Zivilrecht
Nur dann, wenn eine bestimmte Tatsache im Vorprozess nicht den Hauptgegenstand des Verfahrens bildete, sondern lediglich als Vorfrage zu beurteilen war, kommt der Entscheidung dieser Vorfrage im Vorprozess keine bindende Wirkung im folgenden Prozess zu (JBl …
RS0042623 Rechtssatz 16.01.1962Zivilrecht
Nach der herrschenden Lehre und Rechtsprechung wird deshalb, weil die Streitteile den der Beklagten - mit Rücksicht darauf, dass die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Klägers geschieden wurde - gebührenden gesetzlichen Unterhalt anlässlich der Schei …
RS0048325 Rechtssatz 03.07.1957Zivilrecht
Schadenersatzpflicht der Kindesmutter, die einen Beiwohner durch die bewusst wahrheitswidrige Angabe, sie habe außer mit ihm mit keinem anderen Mann in der kritischen Zeit verkehrt, zum Vaterschaftsanerkenntnis veranlasst. Er kann von ihr die geleisteten Un …
RS0048479 Rechtssatz 05.07.1961Zivilrecht
Wird vor Feststellung der außerehelichen Vaterschaft von der Mutter gegen den angeblichen Vater wegen des für das Kind geleisteten Unterhaltes ein Anspruch nach § 1042 ABGB mit Klage oder Einrede geltend gemacht, dann ist die Frage der Vaterschaft als Vorfr …
RS0048567 Rechtssatz 29.06.1955Zivilrecht
Wenn die außereheliche Mutter den angeblichen Vater durch die Behauptung, sie habe nur mit ihm verkehrt, zur vergleichsweisen Anerkennung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung veranlaßt hat, sich aber die Vaterschaft später als unmöglich erweist, kann der …
RS0130379 Rechtssatz 02.07.2015Zivilrecht
In einem Unterhaltsregressprozess des Scheinvaters nach § 1042 ABGB ist die Beurteilung, ob der Beklagte der biologische Vater des Kindes ist, als Vorfrage mit den Mitteln der ZPO mit Wirkung bloß zwischen den Parteien und für dieses Verfahren zulässig, wen …