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Entscheidung 7 Ob 83/21p×

Entscheidung 7 Ob 83/21p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014059 Rechtssatz 03.03.1977Zivilrecht
Die qualifizierte Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie dem Versicherten iSd § 862a ABGB zugegangen ist.
RS0014065 Rechtssatz 03.11.1982Zivilrecht
Wer sich im Prozess auf den Zugang einer empfangsbedürftigen einseitigen Willenserklärung beruft, hat den Zugang dieser Erklärung zu behaupten und zu beweisen. Es gibt keinen Rechtssatz, dass bei bewiesenem Absenden eines - nicht eingeschriebenen - Briefes …
RS0014071 Rechtssatz 31.10.1980Zivilrecht
Nach der Empfangstheorie ist eine Erklärung dem Adressaten dann zugekommen, wenn sie in eine solche Situation gebracht wurde, dass die Kenntnisnahme durch den Adressaten unter normalen Umständen erwartet werden kann und Störungen, die sich ihr entgegenstell …
RS0014089 Rechtssatz 28.08.1985Zivilrecht
Für die Beurteilung, ob objektiv mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger gerechnet werden kann, sind alle Umstände des Einzelfalles maßgebend.
RS0014098 Rechtssatz 03.03.1977Zivilrecht
Der mit der Zahlung der Versicherungsprämie in Verzug geratene VersN muß mit dem Zugang einer qualifizierten Mahnung rechnen und für die Behebung derartiger, für ihn beim zuständigen Postamt zur Abholung bereitgehaltener Postsendungen Sorge tragen. Trotzdem …
RS0028552 Rechtssatz 19.05.1994Zivilrecht
Bei treuwidriger Verhinderung des Zuganges der - angekündigten - Kündigung durch Abwesenheit vom Betrieb infolge Inanspruchnahme von Zeitausgleich ohne Verständigung des Arbeitgebers gilt die Kündigung als zugegangen.
RS0080265 Rechtssatz 02.12.1976Zivilrecht
Die Prämieneinmahnung unter Nachfristsetzung fällt unter die Willenserklärungen des § 10 VersVG.
RS0080654 Rechtssatz 25.10.1972Zivilrecht
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie ist an drei Voraussetzungen geknüpft: Erstens muss dem Versicherungsnehmer eine der Bestimmung des § 39 Abs 1 VersVG entsprechende Mahnung zugegangen sein, zweitens mus …
RS0102504 Rechtssatz 17.04.1996Zivilrecht
Dem Umstand, daß der Erklärungsempfänger nicht ausdrücklich darüber belehrt worden ist, seine Adreßänderung dem Erklärenden (hier: Versicherer) bekanntzugeben, kommt dann keine Bedeutung zu, wenn sich eine derartige Verpflichtung ohnedies jedermann einleuch …
RS0102505 Rechtssatz 17.04.1996Zivilrecht
Trotz Unanwendbarkeit des § 10 Abs.1 VersVG auf die Begründung des Versicherungsvertragsverhältnisses trifft den Versicherungsnehmer auch hier die Verpflichtung, seinem Adreßwechsel so wirksam Rechnung zu tragen, daß ihm auch in der Folge Sendungen des Vers …
RS0114001 Rechtssatz 26.07.2000Zivilrecht
Der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung liegt vor, wenn einer der Beteiligten begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Es bedarf daher eines gesetzwidrigen oder vertragswidrigen Verhalt …
RS0123775 Rechtssatz 09.07.2008Zivilrecht
Der Versicherungsfall und damit die Beurteilung der Deckungspflicht richtet sich nach dem vom Kläger geltend zu machenden Anspruch (so schon 7 Ob 328/99g) und ist insofern eine Frage des Einzelfalls.