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Entscheidung 8 Ob 16/11b×

Entscheidung 8 Ob 16/11b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022078 Rechtssatz 28.04.1981Zivilrecht
Der Schaden, der darin liegt, dass der Werkbesteller infolge des schuldhaften Verzugs des Unternehmers mit der Verbesserung der Werkmängel und des deswegen erklärten Rücktritts die Kosten für die Verbesserung des Werkes selbst zu tragen haben wird, ist erst …
RS0034573 Rechtssatz 18.10.1983Zivilrecht
Die Unterlassung der gehörigen Fortsetzung der Klage ist kein eigener, selbständiger Verjährungsgrund; die gehörige Fortsetzung der Klage ist gemäß dem § 1497 ABGB vielmehr eine Voraussetzung für die durch die Einbringung der Klage grundsätzlich bewirkte Un …
RS0034674 Rechtssatz 02.12.1981Zivilrecht
Die Verjährungsbestimmungen stellen nicht in erster Linie auf den subjektiven Rechtsverfolgungswillen und die Erklärungen des Gläubigers ab, sondern verfolgen den Zweck, den Gläubiger zu zwingen, seinen Anspruch zu einer Zeit geltend zu machen, in der regel …
RS0034704 Rechtssatz 05.10.1955Zivilrecht
Wenn sich der Beklagte auf die Verjährung infolge des eingetretenen Ruhens des Verfahrens beruft, ist es Aufgabe des Klägers, beachtliche Gründe für das längere Ruhen des Verfahrens nachzuweisen.
RS0034710 Rechtssatz 11.11.1960Zivilrecht
Es kommt nicht auf die längere oder kürzere Dauer der Untätigkeit (hier: elf Monate) an, sondern auf den Umstand, ob diese Untätigkeit gerechtfertigt gewesen ist. In dieser Hinsicht trifft den Kläger die Behauptungspflicht und Beweispflicht. Keineswegs darf …
RS0034722 Rechtssatz 01.10.1964Zivilrecht
Die "gehörige Fortsetzung der Klage" durch den Berechtigten kann begrifflich nur dann verneint werden, wenn dieser trotz einer - gesetzlich oder richterlich - normierten Pflicht zur Vornahme einer Prozesshandlung damit in Verzug geraten ist. Der Berechtigte …
RS0034746 Rechtssatz 29.08.1994Zivilrecht
Von einer nicht gehörigen Fortsetzung der Klage als einer ungewöhnlichen Untätigkeit kann keine Rede sein, wenn die klagende Partei darauf vertrauen durfte, daß das Erstgericht in Entsprechung des § 479 Abs 1 erster Satz ZPO von Amts wegen eine Verhandlungs …
RS0034755 Rechtssatz 09.04.1975Zivilrecht
Von Amts wegen ist nur zu prüfen, ob der Kläger überhaupt gehalten war, eine Prozesshandlung vorzunehmen, um einem Verfahrensstillstand wirksam zu begegnen (EvBl 1974/196; SZ 41/85); konnte oder musste er eine Tätigkeit des Gerichtes erwarten, kann nämlich …
RS0034765 Rechtssatz 12.02.1976Zivilrecht
Keine gehörige Fortsetzung liegt nur dann vor, wenn der Kläger eine ungewöhnliche Untätigkeit an den Tag legt, die darauf schließen lässt, dass ihm an der Erreichung des Prozesszieles nicht mehr gelegen ist.
RS0034849 Rechtssatz 12.07.1984Zivilrecht
Eine gehörige Fortsetzung ist nicht anzunehmen, wenn der Kläger eine ungewöhnliche Untätigkeit an den Tag legt und damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an der Erreichung seines Prozesszieles nichts gelegen ist. Dabei ist nicht nur auf die Dauer der Untätigke …
RS0113698 Rechtssatz 25.05.2000Zivilrecht
Fehlt es an der gehörigen Fortsetzung des Verfahrens iSd § 1497 ABGB, so nützt das Belangen während der Verjährungsfrist nichts, weil die Verjährung gar nicht unterbrochen wurde.