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Entscheidung 8 Ob 31/12k×

Entscheidung 8 Ob 31/12k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017836 Rechtssatz 07.12.1965Zivilrecht
Die Bezeichnung eines Vertrages durch die Parteien ist jedenfalls dann für die rechtliche Beurteilung des Vertragsverhältnisses nicht entscheidend, wenn ein mit der Bezeichnung nicht im Einklang zu bringender Vertragsinhalt und eine auf diesen Vertragsinhal …
RS0020079 Rechtssatz 23.02.1983Zivilrecht
Es entspricht herrschender Auffassung, dass die Festlegung der Gegenleistung für eine Leistung nicht nur beim Kauf, sondern bei jedem Rechtsgeschäft im Sinne des § 1056 ABGB nicht nur einer dritten bestimmten Person, sondern auch einer der beiden Parteien ü …
RS0062008 Rechtssatz 31.05.1988Zivilrecht
Der Handelsbrauch ist eine im Handelsverkehr für vergleichbare Geschäftsvorfälle befolgte Übung, der eine einheitliche Auffassung der beteiligten Kreise zugrunde liegt; er prägt einerseits die Bedeutung einer Erklärung oder eines Verhaltens im Sinne der Ver …
RS0102364 Rechtssatz 11.03.1996Zivilrecht
Ein Handelsbrauch ist gewöhnlich für die Vertragsauslegung oder Vertragsergänzung von Bedeutung.
RS0117773 Rechtssatz 24.06.2003Zivilrecht
Der Anspruch des Kreditschuldners auf Rückzahlung zuviel gezahlter Zinsen verjährt nach drei Jahren.
RS0119840 Rechtssatz 22.03.2005Zivilrecht
Die Verwendung einer mit § 6 Abs 1 Z 5 KSchG unvereinbaren (weil unbestimmten) Zinsänderungsklausel durch die beklagte Bank im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen stellt ein durchaus rechtswidriges Verhalten dar, das geeignet ist, eine Schadenersatzpflich …
RS0127771 Rechtssatz 28.03.2012Zivilrecht
Bei einer Zinsanpassungsklausel darf das der Bank eingeräumte Gestaltungsrecht iSd § 1056 ABGB nicht in offenbar unbilliger Weise ausgeübt werden. Offenbar unbillig ist das Ergebnis dann, wenn die Maßstäbe von Treu und Glauben grob vernachlässigt wurden und …
RS0127772 Rechtssatz 28.03.2012Zivilrecht
Im Fall einer Vertragslücke wird ein festgestellter Unternehmensbrauch iSd § 346 UGB als hypothetischer Parteiwille zum Vertragsinhalt, sofern sich nicht aus den übrigen Bestimmungen bzw aus dem Zweck des Geschäfts etwas anderes ergibt. Im österreichischen …
RS0127773 Rechtssatz 28.03.2012Zivilrecht
Die Bestimmung des § 354 Abs 2 UGB, wonach für Darlehen (bzw Kredite) lediglich die Zinsen verlangt werden dürfen, bezieht sich nur auf die Gegenleistung (das Entgelt) für die Hauptleistung, die in der Kapitalüberlassung besteht. Jedenfalls beim Unternehmer …