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Entscheidung 8 Ob 39/16t×

Entscheidung 8 Ob 39/16t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000623 Rechtssatz 15.12.1982Zivilrecht
Durch die Nichtaufnahme des nur eine Rechtsbelehrung darstellenden Beisatzes "abzüglich etwa geleisteter Zahlungen" in einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss kann sich der Unterhaltspflichtige nicht beschwert erachten.
RS0006261 Rechtssatz 14.11.1990Zivilrecht
Auch im Bereich des vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahrens außer Streitsachen sind subjektive Behauptungslastregeln und Beweislastregeln jedenfalls dann heranzuziehen, wenn über vermögensrechtliche Ansprüche, in denen sich die Parteien in versch …
RS0034795 Rechtssatz 22.02.1977Zivilrecht
Stellt die Mutter den Antrag, den Vater des Kindes zur Leistung von Unterhaltsbeträgen zu ihren Handen zu verpflichten, ist darin auch der Antrag enthalten, sie zur besonderen Sachwalterin für die Geltendmachung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des …
RS0034807 Rechtssatz 10.11.1982Zivilrecht
Der Unterhaltsanspruch von Kindern, die im Haushalt des Unterhaltspflichtigen leben, ist grundsätzlich auf Naturalunterhalt gerichtet und verwandelt sich erst dann in einen - der Schaffung eines Exekutionstitels zugänglichen - Anspruch auf Geldunterhalt, we …
RS0047184 Rechtssatz 25.06.1974Zivilrecht
Die Verurteilung des Unterhaltspflichtigen zu künftigen Unterhaltsleistungen hat eine bereits eingetretene oder zumindest drohende Verletzung des Unterhaltsanspruches des Unterhaltsberechtigten zur Voraussetzung.
RS0047421 Rechtssatz 07.10.1992Zivilrecht
Beurteilungsmaßstab für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ist das Verhalten eines pflichtgetreuen Elternteiles. Es ist zu prüfen, wie sich ein solcher in der Situation des Unterhaltspflichtigen verhalten würde.
RS0047422 Rechtssatz 02.05.1984Zivilrecht
Bei gemeinsamen Haushalt der Eltern und gemeinsamer Pflege der Kinder kann kein Elternteil seine Kinder im Unterhaltsbemessungsverfahren gegen den anderen Elternteil vertreten, sondern es bedarf der Übertragung der mit der vollen Betreuung der Kinder zusamm …
RS0047424 Rechtssatz 12.04.1994Zivilrecht
Soll einem Kind weniger oder mehr zugesprochen werden, als sich nach der Prozentsatzmethode ergibt, bedarf es einer besonderen Rechtfertigung der Abweichung. Sie wird bei besonders großem Leistungsvermögen des Unterhaltsschuldners darin gesehen, dass es dur …
RS0047491 Rechtssatz 11.10.1990Zivilrecht
Schulden des Unterhaltspflichtigen vermindern nicht schlechthin die Bemessungsgrundlage.
RS0047508 Rechtssatz 13.02.1991Zivilrecht
Rückzahlungsraten, Betriebskosten für Eigentumswohnungen, Rückzahlungen auf Wohnungskredite und der Mietzins können die Unterhaltsbemessungsgrundlage grundsätzlich nicht schmälern; nur Kredite zur Bestreitung unabwendbarer außergewöhnlicher Belastungen sind …
RS0079451 Rechtssatz 27.09.1990Zivilrecht
Für eine Interessenabwägung, inwieweit Schulden eine Abzugspost von der Unterhaltungsbemessungsgrundlage darstellen, ist der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, der Zweck, für den sie aufgenommen worden sind, das Einverständnis des Ehepartners zu dieser …
RS0106426 Rechtssatz 12.06.1996Zivilrecht
Wird der Unterhalt in natura geleistet, liegt eine Verletzung der Unterhaltspflicht vor, wenn der Wert der dem Unterhaltsberechtigten zugekommenen Unterhaltsleistungen unter jenem Betrag liegt, der ihm nach dem Gesetz als Geldunterhalt gebühren würde, wobei …
RS0106933 Rechtssatz 11.03.1997Zivilrecht
Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen zur Schaffung einer zusätzlichen Erwerbsmöglichkeit können die Unterhaltsbemessungsgrundlage verringern (so schon 5 Ob 1596/94) (hier: Abdeckung von Verlusten des neu gegründeten Unternehmens durch den vorübergehenden …
RS0111084 Rechtssatz 29.10.1998Zivilrecht
Der Unterhaltspflichtige ist allerdings für alle seine Unterhaltsverpflichtung aufhebenden oder vermindernden Umstände behauptungspflichtig und beweispflichtig. Ihm obliegt es, Art und Umfang der geltend gemachten Sachaufwendungen (hier: Anschaffungskosten …
RS0116145 Rechtssatz 31.01.2002Zivilrecht
Naturalunterhalt ist die unmittelbare Befriedigung der angemessenen Kindesbedürfnisse durch Sachleistungen oder Dienstleistungen, die der Unterhaltspflichtige selbst erbringt oder deren Erbringung durch Dritte er bezahlt. Die Bezahlung von Wohnungsbenützung …
RS0117017 Rechtssatz 19.11.2002Zivilrecht
Der Geldunterhaltspflichtige hat auch dann Anspruch darauf, durch entsprechende Berücksichtigung der Transferzahlungen steuerlich entlastet zu werden, wenn die Prozentkomponente aufgrund des Unterhaltsstopps bei überdurchschnittlichem Einkommen nicht voll a …
RS0123485 Rechtssatz 13.03.2008Zivilrecht
Es ist nicht maßgeblich, ob das Kind in einer Mietwohnung, in einer ausbezahlten Eigentumswohnung oder in einer Wohnung lebt, für die noch Kreditrückzahlungen zu leisten sind. Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Varianten der Wohnversorgung d …