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Entscheidung 8 Ob 89/16w×

Entscheidung 8 Ob 89/16w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018365 Rechtssatz 20.04.1960Zivilrecht
Nach Beginn des Dauerschuldverhältnisses ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen; wurde das Dauerschuldverhältnis jedoch noch nicht begonnen, so ist ein Rücktritt rechtlich möglich.
RS0020861 Rechtssatz 30.07.1952Zivilrecht
Unbedeutende und leicht behebbare Mängel gewähren nicht ohne weiteres das Recht zur Aufhebung des Bestandvertrages nach § 1117 ABGB.
RS0020907 Rechtssatz 10.07.1986Zivilrecht
Die in § 1117 ABGB geregelte "außerordentliche Kündigung" muß sich auf einen der im Gesetz angegebenen Gründe stützen.
RS0020919 Rechtssatz 01.09.1983Zivilrecht
Dauerschuldverhältnisse können aus einem wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst werden. § 1117 ABGB nennt für Bestandverhältnisse derartige wichtige Gründe für eine Auflösungserklärung des Mieters. Hiebei spielt es keine Rolle, daß der Mieter die Auflösungserk …
RS0037234 Rechtssatz 18.11.1981Zivilrecht
Liegen verbundene Rechtssachen vor und bestätigt das Rechtsmittelgericht das erstgerichtliche Urteil in einem Verfahren, liegt nunmehr ein diese Rechtssache betreffendes Endurteil im Sinne des § 390 Abs 2 ZPO vor. Dadurch ist, obwohl das Berufungsgericht ke …
RS0042834 Rechtssatz 09.02.1988Zivilrecht
Welche schwerwiegenden Gründe im Einzelfall die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Dauerschuldverhältnisses bewirken und zu dessen Auflösung berechtigen, ist in aller Regel eine Frage der Abwägung im Anlassfall, der zur Wahrung der Rechtseinheit und Recht …
RS0045803 Rechtssatz 01.06.1995Zivilrecht
Die Ausfolgung der Schlüssel allein führt noch nicht zur gehörigen "Übergabe" des Bestandobjektes, wenn der Mieter die Wohnung vor der Schlüsselübergabe noch nicht in Augenschein nehmen konnte, weil sie bis dahin noch gar nicht fertiggestellt war. Erklärt d …