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Entscheidung 8 ObS 5/10h×

Entscheidung 8 ObS 5/10h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0028121 Rechtssatz 26.01.1994Zivilrecht
Periodisch abzurechnende Provisionsansprüche sind ein nicht nach Zeiträumen bemessenes und daher grundsätzlich der Anspruchsbegrenzung nach § 1 Abs 4 Z2 IESG unterliegendes Entgelt. Der Grenzbetrag von auf das Kalenderjahr entfallenden, nach der Vereinbarun …
RS0042656 Rechtssatz 22.03.1992Zivilrecht
Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft.
RS0053889 Rechtssatz 18.04.1989Zivilrecht
Dem Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum verfassungsrechtlich insoweit zu, als er in seinen rechtspolitischen und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen frei ist. Gerade im Sozialversicherungsrecht ist eine durchschnittliche Betrachtungsweise erforderli …
RS0065401 Rechtssatz 14.02.1990Zivilrecht
Bezieht ein Arbeitnehmer neben nach Zeiträumen bemessenem Entgelt auch an anderen Kriterien orientierte Entgeltteile (hier Punkteprämien als Eishockeyspieler), steht ihm für beide Entgeltarten der Grenzbetrag nur einmal zu. Das Kalendervierteljahr, in das B …
RS0076847 Rechtssatz 14.02.1990Zivilrecht
Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, nach anderen Kriterien als nach Zeiträumen bemessene Entgeltbestandteile von der in § 1 Abs 3 Z 4 IESG verfügten Beschränkung auszunehmen. Geht man von den Intentionen des IESG aus, die Arbeitnehmer vor dem Verlust ihre …
RS0076908 Rechtssatz 24.04.1991Zivilrecht
Bei der Erfolgsbeteiligung handelt es sich um ein nicht nach Zeiträumen bemessenes Entgelt. Es gilt die Anspruchsbegrenzung gemäß § 1 Abs 4 Z 2 IESG. (§ 48 ASGG).
RS0126393 Rechtssatz 23.11.2010Zivilrecht
Eine Mehrverkaufsprämie, die vom Überschreiten einer bestimmten vom Arbeitnehmer verkauften Stückzahl abhängt, unterliegt dem Grenzbetrag nach § 1 Abs 3 Z 4 und Abs 4 IESG.