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Entscheidung 8 ObS 9/14b×

Entscheidung 8 ObS 9/14b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021528 Rechtssatz 10.11.1953Zivilrecht
Die Kündigung eines Dienstverhältnisses bringt dieses noch nicht zur Auflösung, sondern bewirkt nur, daß das auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dienstverhältnis nunmehr in eines auf bestimmte Zeit, das Ende der Kündigungsfrist, umgewandelt wird. Stimmt der …
RS0028412 Rechtssatz 09.03.1965Zivilrecht
Kündigung des Dienstnehmers nach vorangegangener Kündigung des Dienstgebers. Durch die Kündigung wird das Dienstverhältnis bloß ins Auflösungsstadium versetzt, die Auflösung aber erst mit Ablauf der Kündigungsfrist bewirkt (Entscheidung vom 12.09.1961, Arb …
RS0028426 Rechtssatz 25.09.1973Zivilrecht
Die Kündigung bewirkt, daß das bis dahin auf unbestimmte Zeit laufende Dienstverhältnis nunmehr in ein solches bestimmte Dauer - nämlich bis zum Ende der Kündigungsfrist - umgewandelt wird (vgl dazu auch SZ 26/267).
RS0028431 Rechtssatz 25.11.1980Zivilrecht
Ein Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit kann seiner Natur nach mangels gegenteiliger Vereinbarung nicht gekündigt werden.
RS0028446 Rechtssatz 15.06.1976Zivilrecht
Wird ein Angestellter, der zunächst selbst gekündigt hat, während der Kündigungsfrist ungerechtfertigt entlassen, so gebührt die Kündigungsentschädigung nur bis zu dem Tag, an welchem das Dienstverhältnis auf Grund der vorangegangenen Kündigung durch Zeitab …
RS0064724 Rechtssatz 25.01.1989Zivilrecht
Für die Frage, ob und welcher Anspruch gegen den Arbeitgeber vorliegt, ist die Entscheidung des Gerichtes bindend, bzw die Feststellung im Konkurs (§ 109 Abs 1 KO) der Entscheidung des Arbeitsamtes ohne weitere Prüfung zugrundezulegen. Ob dieser arbeitsrech …
RS0109589 Rechtssatz 30.03.1998Zivilrecht
Insolvenz-Ausfallgeld gebührt für gesicherte Ansprüche bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, längstens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen unter Bedachtnahme auf die Kündigungstermine und die gesetzlichen Kü …
RS0119867 Rechtssatz 17.02.2005Zivilrecht
Sowohl Kündigungsfristen als auch Kündigungstermine stehen unter der Bedingung, dass eine Sicherung nur insoweit vorhanden ist, als diese Sicherung nicht über gesetzliche und kollektivvertragliche Fristen und Termine hinausgehende Ansprüche zugrundelegt. Si …