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Entscheidung 9 Ob 18/12f×

Entscheidung 9 Ob 18/12f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0019609 Rechtssatz 19.01.1979Zivilrecht
Eine Anscheinsvollmacht (= Vollmacht wegen Vertrauens auf den äußeren Tatbestand) setzt voraus, dass Umstände vorliegen, die geeignet sind, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäftes zu …
RS0020004 Rechtssatz 29.08.1956Zivilrecht
Der Dritte ist nur dann "im Vertrauen auf den äußeren Tatbestand rechtlich relevanter Momente zu schützen, wenn der rechtfertigende Tatbestand mit Zutun desjenigen zustandegekommen ist, dem der Schutz zum Nachteile gereicht".
RS0020130 Rechtssatz 18.06.1958Zivilrecht
Wie weit die Mitwirkung des angeblichen Vollmachtgebers an der Erweckung des Scheines eines Vollmachtsverhältnisses gehen und ob sie dem auf den äußeren Tatbestand vertrauenden Dritten gegenüber unmittelbar in Erscheinung treten muss, hängt von den Umstände …
RS0020145 Rechtssatz 20.01.1971Zivilrecht
Um Vertretungsmacht begründen zu können, muss ein "äußerer Tatbestand" die Grundlage für die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht bieten und vom Vertretenen selbst geschaffen sein.
RS0077555 Rechtssatz 30.09.1987Zivilrecht
Da bei der Vertretung ohne Vollmacht eine ausdrückliche oder schlüssige Bestimmung des maßgebenden Rechts durch den Geschäftsherrn (§ 49 Abs 1 und 2 IPRG) nicht in Betracht kommt, ist die Anknüpfung an den Gebrauchsort der Vollmacht (§ 49 Abs 3 IPRG: Das Re …
RS0077560 Rechtssatz 13.01.1983Zivilrecht
In den Anwendungsbereich des Stellvertretungsstatuts fällt besonders die Frage, ob eine Vollmacht besteht und welchen Umfang sie hat, ob sie durch Zeitablauf oder durch Tod erlischt, ihre Widerruflichkeit, die Zulässigkeit der Erteilung einer Untervollmacht …