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Entscheidung 9 Ob 28/12a×

Entscheidung 9 Ob 28/12a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016258 Rechtssatz 29.01.1992Zivilrecht
Hätte der Besteller, wäre der Unternehmer seiner Warnpflicht nachgekommen, einen außerhalb des Werkes vorzunehmenden Zusatzauftrag erteilt, so kann er, funktionierte das Werk bei Ausführung des Zusatzauftrages einwandfrei, nicht im Wege der Gewährleistung s …
RS0042963 Rechtssatz 20.07.1949Zivilrecht
Angebliche Mängel des Verfahrens I. Instanz, die vom Berufungsgerichte nicht als solche anerkannt worden sind, können nicht nach § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden (vgl SZ 27/4).
RS0043161 Rechtssatz 17.10.1956Zivilrecht
Die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist von Amts wegen nicht wahrzunehmen. Wurde nun die Einwendung der Verspätung der Mängelrüge in der ersten Instanz unterlassen, aber in der zweiten Instanz nachgeholt und ist das Berufungsgericht darauf eingegangen, so st …
RS0043189 Rechtssatz 09.11.1976Zivilrecht
In der Gewinnung tatsächlicher Feststellungen durch Schlussfolgerungen liegt selbst für den Fall der Unrichtigkeit dieser Folgerungen keine Aktenwidrigkeit begründet. Beruhen sie auf einem mangelhaften Verfahren oder auf einer unlogischen Gedankentätigkeit, …
RS0043347 Rechtssatz 16.05.1974Zivilrecht
Eine Aktenwidrigkeit ist nur gegeben, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen werden, das heißt wenn der Inhalt einer Urkunde, eines Protokolls oder eines sonstigen Aktenstückes unrichtig wiedergegeben und infolgedessen ein fehlerhaftes Sa …
RS0062662 Rechtssatz 13.11.1980Zivilrecht
Von Amts wegen ist auf eine Verspätung der Mängelrüge nicht einzugehen.
RS0117019 Rechtssatz 12.11.2002Zivilrecht
Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit kann nicht als Ersatz für eine im Revisionsverfahren generell unzulässige Beweisrüge herangezogen werden.