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Entscheidung 9 Ob 38/16b×

Entscheidung 9 Ob 38/16b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0026221 Rechtssatz 10.07.1986Zivilrecht
Die Beweislast für die Einhaltung der objektiv gebotenen Sorgfalt trifft den zur Sorgfalt Verpflichteten. Die subjektiven Fähigkeiten zur Einhaltung der objektiv gebotenen Sorgfalt unterstellen schon die §§ 1297 und 1299 ABGB.
RS0026458 Rechtssatz 15.02.1990Zivilrecht
Die gesetzliche Bestimmung des § 1298 ABGB gilt nur für Erfolgsverbindlichkeiten: Das Abweichen vom geschuldeten Erfolg ist Nichterfüllung. Rechtsanwälte schulden aber keinen bestimmten Erfolg wie etwa den Prozesssieg, sondern lediglich fachgemäße Beratung …
RS0043808 Rechtssatz 12.12.1991Zivilrecht
Der Beschluss des Berufungsgerichtes, womit das angefochtene Urteil, soweit es über eine Gegenforderung entschieden hat, als nichtig aufgehoben und die Aufrechnungseinrede zurückgewiesen wurde, ist nicht anfechtbar (SZ 14/214).
RS0043869 Rechtssatz 25.01.1994Zivilrecht
Lehre und Rechtsprechung haben die analoge Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO auf berufungsgerichtliche Aufhebungsbeschlüsse anerkannt, mit denen - ohne Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen - dem Verfahren ein Ende gesetzt wird, so dass sie ihrem …
RS0102655 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO soll nach der Absicht des Gesetzgebers (nur) jene Fälle erfassen, in denen das Berufungsgericht funktionell gleichsam als erste Instanz abschließend entscheidet.
RS0106337 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Beim Sorgfaltsmaßstab ist von jenen Kenntnissen und Fähigkeiten auszugehen, die bei einem Masseverwalter - hier aus dem Berufsstand der Rechtsanwälte - gewöhnlich vorauszusetzen sind. Der Masseverwalter hat etwa dann nicht für eine nach Wahrscheinlichkeitsk …
RS0110545 Rechtssatz 07.07.1998Zivilrecht
Die in § 81 Abs 3 KO normierte Haftung des Masseverwalters für die durch eine pflichtwidrige Führung seines Amtes verursachten Vermögensnachteile der Beteiligten greift nur ein, wenn er konkursspezifische Pflichten verletzt (vgl SZ 69/170 mwN).
RS0115755 Rechtssatz 25.09.2001Zivilrecht
Bei der Beurteilung des hypothetischen Verfahrensausgangs des Vorprozesses hat das Regressgericht, das mit dem gegen den Prozessbevollmächtigten wegen behaupteter Unterlassungen erhobenen Schadenersatzanspruch befasst ist, nicht darauf abzustellen, wie das …