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Entscheidung 9 Ob 74/21d×

Entscheidung 9 Ob 74/21d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022132 Rechtssatz 07.06.1966Zivilrecht
Eine Arbeitsgemeinschaft auf der Basis einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine juristische Person; sie besitzt daher auch nicht Dienstgebereigenschaft.
RS0022184 Rechtssatz 13.11.1968Zivilrecht
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist keine juristische Person und nicht parteifähig. Berichtigung der Parteienbezeichnung auf die Namen der Gesellschafter. Hier: "Arbeitsgemeinschaft Felbertauernstraße".
RS0035327 Rechtssatz 02.07.1975Zivilrecht
Parteifähig sind alle physischen und juristischen Personen und darüber hinaus jene Gebilde, denen die Rechtsordnung durch besondere Vorschriften die Fähigkeit, zu klagen und geklagt zu werden, verliehen hat, ohne ihnen im übrigen Rechtspersönlichkeit zuzuer …
RS0039306 Rechtssatz 12.06.1990Zivilrecht
Durch das Ausscheiden eines von zwei Gesellschaftern einer OHG oder KG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den verbleibenden Gesellschafter über und das bisherige Gesamthandeigentum an der Gesellschaft wird dadurch Eige …
RS0108521 Rechtssatz 28.08.1997Zivilrecht
Das Personalstatut einer juristischen Person entscheidet über ihre Rechtsfähigkeit.
RS0110705 Rechtssatz 13.08.1998Zivilrecht
Die mangelnde Parteifähigkeit ist eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung, bei deren Fehlen die Klage zurückzuweisen ist. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, das sind alle natürlichen Personen, alle juristischen Personen sowie auch sonstige G …
RS0110979 Rechtssatz 22.10.1998Zivilrecht
Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen. Strebt der Kläger hingegen nicht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die gelöschte Gesellschaft an, ist die Klage zu …
RS0112341 Rechtssatz 15.07.1999Zivilrecht
Die Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit der in einem Mitgliedstaat rechtswirksam errichteten ausländischen juristischen Person ist im Zusammenhang mit der Errichtung einer Zweigniederlassung in Österreich nach jenem Recht zu beurteilen, nach dem die juri …
RS0113444 Rechtssatz 13.04.2000Zivilrecht
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine juristische Person, sie ist im Zivilprozess nicht parteifähig, sodass Parteien des Rechtsstreites die Gesellschafter als Einzelpersonen sind. Dies kann bedeuten, dass die beklagte Mitgesellschafterin sowohl auf …
RS0134015 Rechtssatz 27.01.2022Zivilrecht
Die Rechtsform einer britischen Ltd., die nach europarechtlichen Vorgaben als eigenständiger Rechtsträger anzuerkennen war, bei der diese Anerkennungsgrundlage Brexit‑bedingt aber weggefallen ist, ist dann, wenn der Sitz ihrer Verwaltungstätigkeit ein Inlan …