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Entscheidung 9 ObA 114/12y×

Entscheidung 9 ObA 114/12y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0064956 Rechtssatz 10.10.1961Zivilrecht
1) Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an. 2) Zur Einstufung einer "selbständigen Referentin im Einkauf".
RS0107567 Rechtssatz 30.01.1997Zivilrecht
Eine der Beschäftigungsgruppe drei zu unterstellende Tätigkeit ist unter anderem diejenige von Verkäufern, "die in einem Geschäft überwiegend allein tätig sind (auch dann, wenn sie einen Lehrling ausbilden)". Damit haben die Kollektivvertragsparteien unmiss …
RS0110650 Rechtssatz 02.09.1998Zivilrecht
KollV für die Handelsangestellten Gehaltstafel. Nach der einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs bildenden Gehaltsordnung ergibt sich das dem Angestellten nach dem Kollektivvertrag zu zahlende Gehalt n …
RS0110712 Rechtssatz 15.09.1998Zivilrecht
In die Beschäftigungsgruppe 3 des KollV für Handelsangestellte fallen Angestellte, die auf Anweisung schwierige Tätigkeiten selbständig durchführen; dazu zählen beispielsweise Filialleiter, soweit sie nicht in eine höhere Berufsgruppe einzustufen sind.
RS0110713 Rechtssatz 15.09.1998Zivilrecht
In die Berufsgruppe 4 des KollV für Handelsangestellte fallen Angestellte mit selbständiger Tätigkeit; dazu zählen beispielsweise Filialleiter, die selbständig über Waren, Lagerhaltung und sonstige Betriebsmittel Verfügungen treffen, die Warenpräsentation u …
RS0127016 Rechtssatz 28.06.2011Zivilrecht
Da es sich bei der Tätigkeit einer Ladenkassierin in Selbstbedienungsläden an einer Scanner‑Kasse nicht um eine atypische Tätigkeit dieses Berufsbildes handelt, dieses nach dem klaren Wortlaut des Kollektivvertrags in Beschäftigungsgruppe 3 eingeordnet ist …