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Entscheidung 9 ObA 13/25i×

Entscheidung 9 ObA 13/25i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008897 Rechtssatz 01.02.1977Zivilrecht
Bei der Auslegung einer kollektivvertraglichen Norm darf den Kollektivvertragsparteien zumindest im Zweifel unterstellt werden, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen sowie einen gerechten Ausgleich der so …
RS0010088 Rechtssatz 21.10.1975Zivilrecht
Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist gemäß den §§ 6 und 7 ABGB nach seinem objektiven Inhalt auszulegen; maßgeblich ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann. Die Vernehmung von Personen, die am Zustandekommen des Kolle …
RS0010089 Rechtssatz 22.11.1989Zivilrecht
In erster Linie ist bei der Auslegung eines Kollektivvertrages der Wortsinn - auch im Zusammenhang mit den übrigen Regelungen - zu erforschen und die sich aus dem Text des Kollektivvertrages ergebende Absicht der Kollektivvertragsparteien zu berücksichtigen …
RS0018063 Rechtssatz 17.01.1989Zivilrecht
Soweit man davon ausgeht, dass im normativen Teil von Kollektivverträgen eine Bindung der Kollektivvertragsparteien an ein Gleichbehandlungsgebot besteht und dieses im Fall seiner Verletzung die Nichtigkeit der betreffenden Regelung zur Folge hat, bieten si …
RS0027834 Rechtssatz 23.10.1991Zivilrecht
Ein Anspruch auf Sonderzahlungen gebührt in der Regel nur dann, wenn er vertraglich (kollektivvertraglich) festgelegt oder durch regelmäßige Gewährung als konkludent vereinbart zu betrachten ist.
RS0132823 Rechtssatz 27.08.2019Zivilrecht
Nach § 15 Abs 1 des Kollektivvertrags für die DienstnehmerInnen der Privatkrankenanstalten Österreichs sind sämtliche Zulagen, die sich aus dem Kollektivvertrag ergeben, darunter auch variable und leistungsabhängige Zulagen wie Nacht‑ oder Sonntagszulagen b …