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Entscheidung 9 ObA 20/14b×

Entscheidung 9 ObA 20/14b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0028100 Rechtssatz 24.09.1968Zivilrecht
Der Urlaubsanspruch in natura ist höchstpersönlich; der Geldanspruch auf Urlaubsentschädigung hingegen ist übertragbar und vererblich.
RS0058728 Rechtssatz 29.06.1988Zivilrecht
Diese Bestimmungen gehen vom sogenannten Ausfallsprinzip aus. Demnach hat der Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder eines Krankenstandes grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.
RS0058884 Rechtssatz 27.11.1984Zivilrecht
Die Berechnung des Urlaubsmaßes erfolgt nach Werktagen. Darunter sind die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag mit Ausnahme der in diesen Zeitraum fallenden gesetzlichen Feiertage zu verstehen. Sonntage und gesetzliche Feiertage, die in den Zeit …
RS0111214 Rechtssatz 21.10.1998Zivilrecht
Die Richtlinie ist grundsätzlich nicht unmittelbar anwendbar, sondern muss von den Mitgliedstaaten in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Der Einzelne kann durch die Richtlinie nicht unmittelbar verpflichtet werden; ebensowenig besteht eine unmittel …
RS0114158 Rechtssatz 30.08.2000Zivilrecht
Richtlinienkonforme Interpretation darf den normativen Gehalt der nationalen Regelung nicht grundlegend neu bestimmen und kann im nationalen Recht keine neuen Institute (wie hier den angestrebten und in der Transparenz-Richtlinie gar nicht vorgesehenen Stim …
RS0128407 Rechtssatz 24.10.2012Zivilrecht
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien bei aufrechtem Dienstverhältnis eine Hinaufsetzung der wöchentlichen Zahl von Arbeitstagen, dann ist ein aus der vorangegangenen Teilzeitphase stammendes unverbrauchtes Urlaubsguthaben aliquot aufzuwerten. Zum Änderun …
RS0129703 Rechtssatz 22.07.2014Zivilrecht
Der den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zum Urlaubsgesetz im Ergebnis zugrunde gelegte kalendarische Urlaubsbegriff ist aus dem Wortlaut der Systematik, der Zielrichtung und der historischen Entwicklung des Urlaubsgesetzes eindeutig abzuleiten. Die …
RS0129704 Rechtssatz 22.07.2014Zivilrecht
Die Bestimmungen des § 6 UrlG (Ausfallprinzip) sind dahin zu interpretieren, dass nicht auf das Entgelt in früheren Zeiträumen der Entstehung des Urlaubsanspruchs abzustellen ist, sondern der Arbeitnehmer während seines Urlaubs grundsätzlich jenes Entgelt z …