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Entscheidung 9 ObA 97/13z×

Entscheidung 9 ObA 97/13z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0003873 Rechtssatz 26.04.1983Zivilrecht
Der erkennende Senat teilt die Auffassung Krejci's und Spielbüchler's, dass es der Schutzzweck des § 293 EO erfordert, den Begriff des rechtlichen Zusammenhanges im Sinne dieser Gesetzesstelle eng auszulegen, sodass nur solche Gegenforderungen des Durchführ …
RS0003888 Rechtssatz 26.04.1983Zivilrecht
Für die vom Gesetzgeber statuierte Ausnahme vom Aufrechnungsverbot für Forderungen und Gegenforderungen aus Arbeitsverhältnissen offenbar vorausgesetzte enge Verknüpfung zwischen Forderung und Gegenforderung reicht jedoch die bloße Rückführbarkeit beider Fo …
RS0003899 Rechtssatz 26.04.1983Zivilrecht
Der erkennende Senat folgt der schon in den Entscheidungen 4 Ob 72/78 und IndS 1976 H5/1003 zur Frage der Zulässigkeit der Fällung eines Teilurteiles vertretenen Ansicht, dass zwischen den Entgeltansprüchen des Dienstnehmer und der eingewendeten Schadenersa …
RS0003908 Rechtssatz 26.04.1983Zivilrecht
Das von der Rechtsprechung als Merkmal des "rechtlichen Zusammenhanges" herausgearbeitete Kriterium des "einheitlichen Vertrages" bzw des "einheitlichen Rechtsverhältnisses" wird durch den Bestand eines Dienstverhältnisses allein nicht immer verwirklicht. E …
RS0003964 Rechtssatz 16.03.1988Zivilrecht
Keine Kompensation des unpfändbaren Anspruches auf Urlaubsabfindung mit einer Überzahlung an Krankengeldzuschuss.
RS0028886 Rechtssatz 15.05.1979Zivilrecht
Hat der Arbeitnehmer bei vorzeitiger Lösung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber die "mit..." bezifferten Ausbildungskosten rückzuzahlen, sind diese Kosten nicht pauschaliert sondern nur nach oben begrenzt. Die Rückzahlungspflicht umfasst nur die vom Ar …
RS0121046 Rechtssatz 19.06.2006Zivilrecht
Ein rechtlicher Zusammenhang gemäß § 293 Abs 3 EO liegt vor, wenn Forderungen aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis hergeleitet werden. Außerdem muss unmittelbarer enger Bezug bestehen und bei der Beurteilung dem Schutzzweck der Norm Rechnung getragen we …
RS0125435 Rechtssatz 16.11.2009Zivilrecht
Ausschlaggebend dafür, ob Ausbildungskosten im Sinne des § 2d AVRAG vorliegen, ist, ob die dem Arbeitnehmer vermittelten Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind bzw ob er dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, weil seine Fähigkeiten zunehme …
RS0125436 Rechtssatz 29.10.2009Zivilrecht
Der Arbeitgeber ist mangels rechtlichem Zusammenhangs nicht berechtigt, mit einer - wenn auch durch Konventionalstrafenvereinbarung gesicherten - Schadenersatzforderung wegen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers gegen dessen Lohnanspru …
RS0129044 Rechtssatz 27.09.2013Zivilrecht
Für die "erfolgreich absolvierte" Ausbildung iSd § 2d AVRAG ist eine Prüfung oder ein Zeugnis nicht erforderlich.
RS0129045 Rechtssatz 27.09.2013Zivilrecht
Zwischen der Entgeltforderung des Arbeitnehmers und dem Anspruch des Arbeitgebers auf Rückersatz von Ausbildungskosten gemäß § 2d AVRAG liegt kein rechtlicher Zusammenhang vor.