Rechtssatz RS0003888
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003888
Entscheidungsdatum
27.09.2013
Rechtssatz
Für die vom Gesetzgeber statuierte Ausnahme vom Aufrechnungsverbot für Forderungen und Gegenforderungen aus Arbeitsverhältnissen offenbar vorausgesetzte enge Verknüpfung zwischen Forderung und Gegenforderung reicht jedoch die bloße Rückführbarkeit beider Forderungen auf ein und dasselbe Dienstverhältnis nicht aus. Wäre dies Absicht des Gesetzgebers gewesen, hätte er sich damit begnügen können, für alle gegenseitigen Forderungen aus dem Dienstverhältnis die unbeschränkte Aufrechenbarkeit zu normieren.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 34/83
Entscheidungstext OGH 26.04.1983 4 Ob 34/83
Veröff: SZ 56/70 = EvBl 1983/94 S 358 = RdW 1983,20 = JBl 1983,609 = Arb 10247
- 9 ObA 25/88
Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 25/88
nur: Für die vom Gesetzgeber statuierte Ausnahme vom Aufrechnungsverbot für Forderungen und Gegenforderungen aus Arbeitsverhältnissen offenbar vorausgesetzte enge Verknüpfung zwischen Forderung und Gegenforderung reicht jedoch die bloße Rückführbarkeit beider Forderungen auf ein und dasselbe Dienstverhältnis nicht aus. (T1)
Beisatz: Hier: Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen unpfändbarem Anspruch auf Urlaubsabfindung und einer Überzahlung an Krankengeldzuschuss. (T2)
Veröff: RdW 1988,297
- 9 ObA 186/88
Entscheidungstext OGH 31.08.1988 9 ObA 186/88
Auch
- 9 ObA 209/90
Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 209/90
Auch; nur T1; Beisatz: § 48 ASGG. (T3)
- 9 ObA 248/91
Entscheidungstext OGH 26.02.1992 9 ObA 248/91
Vgl auch; Veröff: SZ 65/29
- 9 ObA 50/09g
Entscheidungstext OGH 29.10.2009 9 ObA 50/09g
Auch; Beisatz: Der Arbeitgeber ist mangels rechtlichem Zusammenhangs nicht berechtigt, mit einer - wenn auch durch Konventionalstrafenvereinbarung gesicherten - Schadenersatzforderung wegen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers gegen dessen Lohnanspruch aufzurechnen. (T4)
Bem: Siehe dazu RS0125436. (T5)
- 9 ObA 97/13z
Entscheidungstext OGH 27.09.2013 9 ObA 97/13z
Beisatz: Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen Entgeltforderung des Arbeitnehmers und Anspruch des Arbeitgebers auf Rückersatz von Ausbildungskosten gemäß § 2d AVRAG. (T6); Veröff: SZ 2013/87
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003888
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016
Dokumentnummer
JJR_19830426_OGH0002_0040OB00034_8300000_002