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Entscheidung Ds 31/13×

Entscheidung Ds 31/13

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0128657 Rechtssatz 17.04.2013Strafrecht
Da in Betreff von Berufungen nach der StPO (mit Ausnahme jener wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe [§ 464 Z 1 StPO]) keine Begründungsobliegenheit, vielmehr nur eine Obliegenheit gilt, den Berufungspunkt zu bezeichnen, für die Berufung gegen Disziplinarer …
RS0129410 Rechtssatz 08.05.2014Strafrecht
Den Bezugspunkt der rechtlichen Beurteilung, ob „Grund zur Fortsetzung des bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens“ besteht, bilden die im Einleitungsbeschluss auf Sachverhaltsebene bezeichneten Beschuldigungspunkte (§ 170 Abs 1 [§ 123 Abs 2 RStDG] NO), …
RS0129411 Rechtssatz 08.05.2014Strafrecht
„Grund zur Fortsetzung des bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens“ (§ 176 zweiter Fall NO) besteht nur, wenn die Rechtsfrage bejaht wird, ob das vom Disziplinargericht angenommene Sachverhaltssubstrat ‑ als wahr erwiesen ‑ eine Verletzung einer dem Bes …
RS0129412 Rechtssatz 08.05.2014Strafrecht
Teilrechtskraft der Einstellung von der Beschwerde nicht relevierter Beschuldigungspunkte (§ 170 Abs 1 [§ 123 Abs 2 RStDG] NO) scheidet bei im Einleitungsbeschluss erkennbar angenommenem Zusammenhang aus.
RS0129413 Rechtssatz 08.05.2014Strafrecht
Im Einleitungs- und Verweisungsbeschluss hat das Disziplinargericht der ihm vom Gesetz ausdrücklich auferlegten Pflicht zu bestimmter, das heißt übersichtlicher und klarer Bezeichnung der Beschuldigungspunkte zu entsprechen, schon um dem Beschuldigten sachg …
RS0129414 Rechtssatz 08.05.2014Strafrecht
Dem OGH kommt (auch) im Disziplinarverfahren nach dem RStDG nur die einem Höchstgericht angemessene Rolle zu. Indem § 140 Abs 2 RStDG den OGH bei der Tatsachenkognition gezielt entlastet, wird klar, dass das die Pflicht zur Entscheidung des Beschwerdegerich …