Rechtssatz RS0004729
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004729
Entscheidungsdatum
23.08.2001
Rechtssatz
Der Widerruf hat als subjektive Erklärung desjenigen zu geschehen, der sie abzugeben hat. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Widerrufes kann vom Kläger nach § 353 EO vollzogen werden, wogegen ein Anspruch auf Veröffentlichung des Urteils nicht besteht.Der Widerruf hat als subjektive Erklärung desjenigen zu geschehen, der sie abzugeben hat. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Widerrufes kann vom Kläger nach Paragraph 353, EO vollzogen werden, wogegen ein Anspruch auf Veröffentlichung des Urteils nicht besteht.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 652/77
Entscheidungstext OGH 31.08.1977 1 Ob 652/77
Veröff: EvBl 1978/65 S 182 = SZ 50/111
- 8 Ob 550/77
Entscheidungstext OGH 30.11.1977 8 Ob 550/77
Beisatz: Bei Leistungsbereitschaft des Beklagten zur Veröffentlichung kommt eine Ermächtigung des Klägers hiezu nicht in Betracht. (T1) Veröff: EvBl 1978/99 S 297 = ÖBl 1978,34 = ÖBl 1978,37
- 3 Ob 172/79
Entscheidungstext OGH 30.07.1980 3 Ob 172/79
Veröff: ÖBl 1980,164
- 3 Ob 60/95
Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 60/95
Vgl aber; nur: Die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Widerrufes kann vom Kläger nach § 353 EO vollzogen werden. (T2) Beisatz: Ist der Verpflichtete jedoch selbst der Medieninhaber, ist Exekution nach § 354 EO zu führen. (T3) Veröff: SZ 69/160
- 3 Ob 43/98i
Entscheidungstext OGH 11.03.1998 3 Ob 43/98i
Vgl aber; nur T2; Beis wie T3
- 6 Ob 137/01t
Entscheidungstext OGH 23.08.2001 6 Ob 137/01t
nur: Der Widerruf hat als subjektive Erklärung desjenigen zu geschehen, der sie abzugeben hat. (T4) Beisatz: Die Frage der Art der Exekutionsführung, insbesondere deren Zulässigkeit nach § 353 EO ist von der Frage des Widerrufsanspruches selbst und des Anspruches auf Veröffentlichung der Widerrufserklärung zu trennen. (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0004729
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2012
Dokumentnummer
JJR_19770831_OGH0002_0010OB00652_7700000_001