Rechtssatz RS0007234
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007234
Entscheidungsdatum
01.10.1980
Rechtssatz
Die Rechtskraft der Zurückweisung einer Erbserklärung auf Grund einer von bestimmten, zum Teil zur Zeugenschaft nicht fähigen Personen bezeugten mündlichen letzten Willenserklärung steht der Annahme einer Erbserklärung auf Grund derselben, aber von zumindest einer weiteren nun namhaft gemachten, zur Zeugenschaft fähigen Person bezeugten letzten Willenserklärung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0007234
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2018
Dokumentnummer
JJR_19801001_OGH0002_0010OB00687_8000000_001