Rechtssatz RS0007712
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007712
Geschäftszahl
6Ob152/74; 5Ob306/74
Entscheidungsdatum
18.02.1975
Rechtssatz
Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators setzt das Vorhandensein eines Nachlaßvermögens voraus. Dies ergibt sich schon daraus, daß die Bestellung des Kurators im Zuge der Verlassenschaftabhandlung erfolgt, letztere jedoch vom Nachweis eines Vermögens abhängt (vgl Weiss in Klang 2. Aufl. III 129).Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators setzt das Vorhandensein eines Nachlaßvermögens voraus. Dies ergibt sich schon daraus, daß die Bestellung des Kurators im Zuge der Verlassenschaftabhandlung erfolgt, letztere jedoch vom Nachweis eines Vermögens abhängt vergleiche Weiss in Klang 2. Aufl. römisch drei 129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0007712
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2018
Dokumentnummer
JJR_19740828_OGH0002_0060OB00152_7400000_002