Rechtssatz RS0008233
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0008233
Geschäftszahl
6Ob587/84; 7Ob79/97m; 6Ob202/98v
Entscheidungsdatum
10.09.1998
Rechtssatz
Solange über die Anträge von Pflichtteilsberechtigten auf Nachlaßabsonderung nicht rechtskräftig abgesprochen wurde, kann über den Antrag auf Genehmigung von Kaufverträgen über Nachlaßgegenstände nur insoweit entschieden werden, als die Entscheidung auch mit einer den Pflichtteilsberechtigten genehmigten Nachlaßabsonderung vereinbart werden könnte.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 587/84
Entscheidungstext OGH 17.05.1984 6 Ob 587/84
Veröff: NZ 1985,148
- 7 Ob 79/97m
Entscheidungstext OGH 25.06.1997 7 Ob 79/97m
Auch; Beisatz: Wieweit den berechtigten Interessen des Erben an der von ihm zur Genehmigung vorgeschlagenen Maßnahme gegenüber den konkreten Interessen der Noterben als Absonderungsgläubiger der Vorrang zukommt, ist bereits eine Frage der Sachbeurteilung, auf die die Absonderungsgläubiger aber einen verfahrensrechtlichen Anspruch haben. (T1)
- 6 Ob 202/98v
Entscheidungstext OGH 10.09.1998 6 Ob 202/98v
Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0008233
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018
Dokumentnummer
JJR_19840517_OGH0002_0060OB00587_8400000_003