Rechtssatz RS0008406
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0008406
Entscheidungsdatum
05.02.1958
Rechtssatz
Der nach der Einantwortung über das Vermögen des Erben eröffnete Konkurs umfaßt auch die dem Erben aus dem Nachlaß zugefallenen Liegenschaften und Unternehmungen, und zwar die Liegenschaften ohne Rücksicht darauf, ob die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Erben bereits erfolgt ist oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0008406
Dokumentnummer
JJR_19580205_OGH0002_0070OB00024_5800000_001