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Rechtssatz RS0008847

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0008847

Geschäftszahl

5Ob29/93; 5Ob251/04d

Entscheidungsdatum

07.12.2004

Rechtssatz

Die Amtsurkunde zur Verbücherung des Eigentumszuwachses der Witwe kann mit der zur Sicherung der Ansprüche der Minderjährigen erforderlichen Bedingung erteilt werden, dass zugleich mit dieser Eintragung die Einverleibung des Pfandrechtes für die bestimmt zu bezeichnenden Pflichtteilsforderungen der Noterben erfolgt, so dass die Kinder nicht Gefahr laufen, dass ihnen die vereinbarte Sicherheit verloren geht. Nur auf diesem Wege können die Ansprüche der Witwe auf Erteilung der Amtsbestätigung nach Paragraph 178, AußStrG und die der Kinder auf ausreichende Sicherstellung ihrer Pflichtteilsansprüche erfüllt werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 29/93
    Entscheidungstext OGH 23.03.1993 5 Ob 29/93
    Veröff: SZ 66/39
  • 5 Ob 251/04d
    Entscheidungstext OGH 07.12.2004 5 Ob 251/04d
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0008847

Dokumentnummer

JJR_19930323_OGH0002_0050OB00029_9300000_002