Rechtssatz RS0010786
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010786
Entscheidungsdatum
03.06.2025
Rechtssatz
An der Rechtsansicht, daß auch jenem Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil mit einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot belastet ist, der Anspruch auf Zivilteilung der Liegenschaft zusteht (SZ 35/104) ist festzuhalten, weil das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot vom Erwerber der Liegenschaft, auch wenn er nicht dem Personenkreis des § 364 c ABGB angehört, zu übernehmen ist.An der Rechtsansicht, daß auch jenem Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil mit einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot belastet ist, der Anspruch auf Zivilteilung der Liegenschaft zusteht (SZ 35/104) ist festzuhalten, weil das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot vom Erwerber der Liegenschaft, auch wenn er nicht dem Personenkreis des Paragraph 364, c ABGB angehört, zu übernehmen ist.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 524/77
Entscheidungstext OGH 30.03.1977 1 Ob 524/77
Veröff: SZ 50/49 = MietSlg 29071
- 5 Ob 597/78
Entscheidungstext OGH 27.06.1978 5 Ob 597/78
- 3 Ob 663/78
Entscheidungstext OGH 17.10.1978 3 Ob 663/78
nur: An der Rechtsansicht, daß auch jenem Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil mit einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot belastet ist, der Anspruch auf Zivilteilung der Liegenschaft zusteht (SZ 35/104) ist festzuhalten. (T1)
- 3 Ob 100/86
Entscheidungstext OGH 10.01.1988 3 Ob 100/86
Teilweise gegenteilig; nur T1; Beisatz: Die Ansicht das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot sei vom Erwerber der Liegenschaft, auch wenn er nicht dem Personenkreis des § 364 c ABGB angehört, zu übernehmen, steht im Widerspruch zu § 364 c Satz 1 ABGB. (T2)
- 5 Ob 98/94
Entscheidungstext OGH 08.11.1994 5 Ob 98/94
nur T1
- 3 Ob 231/00t
Entscheidungstext OGH 25.04.2001 3 Ob 231/00t
Teilweise gegenteilig; nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 74/73
- 1 Ob 166/02x
Entscheidungstext OGH 29.04.2003 1 Ob 166/02x
Vgl auch; Beisatz: Die Verbücherung des Veräußerungsverbots und Belastungsverbots ist auch an Miteigentumsanteilen zulässig. (T3)
- 3 Ob 178/03b
Entscheidungstext OGH 26.09.2003 3 Ob 178/03b
Teilweise gegenteilig; Beisatz: Jedenfalls für den Fall, dass nicht der bisherige Eigentümer des mit dem Verbots belasteten Anteils die gesamte Sache in der Zwangsversteigerung ersteht, ist das Belastungs- und Veräußerungsverbot vom Erwerber nicht zu übernehmen beziehugnsweise ihm gegenüber unwirksam. Daran hat auch die EO-Novelle 2000 nichts geändert. (T4)
- 5 Ob 69/25w
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 03.06.2025 5 Ob 69/25w
vgl; Beisatz wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010786
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2025
Dokumentnummer
JJR_19770330_OGH0002_0010OB00524_7700000_001