Rechtssatz RS0011202
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtsgebiet
Zivilrecht, Strafrecht
Rechtssatznummer
RS0011202
Entscheidungsdatum
07.10.2015
Rechtssatz
Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. Darunter versteht man die vom Erwerber gebilligte Erklärung des Veräußerers an den dritten Inhaber, dieser möge die Sache nicht mehr für ihn, sondern für den Erwerber innehaben.Das zur Übertragung des Eigentums (Paragraph 428, ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (Paragraphen 451, f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. Darunter versteht man die vom Erwerber gebilligte Erklärung des Veräußerers an den dritten Inhaber, dieser möge die Sache nicht mehr für ihn, sondern für den Erwerber innehaben.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 27/80
Entscheidungstext OGH 30.04.1980 3 Ob 27/80
- 3 Ob 116/84
Entscheidungstext OGH 09.01.1985 3 Ob 116/84
nur: Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. (T1)
Veröff: SZ 58/1
- 3 Ob 23/87
Entscheidungstext OGH 18.02.1987 3 Ob 23/87
Veröff: SZ 60/29 = JBl 1987,383
- 3 Ob 2442/96f
Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 Ob 2442/96f
nur: Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. (T2)
- 3 Ob 308/97h
Entscheidungstext OGH 25.08.1999 3 Ob 308/97h
Auch; nur T1
- 8 Ob 220/02i
Entscheidungstext OGH 26.06.2003 8 Ob 220/02i
Auch
- 15 Os 101/15i
Entscheidungstext OGH 07.10.2015 15 Os 101/15i
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011202
Zuletzt aktualisiert am
12.11.2015
Dokumentnummer
JJR_19800430_OGH0002_0030OB00027_8000000_002