Rechtssatz RS0012054
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012054
Entscheidungsdatum
16.11.1955
Rechtssatz
Sachverhalt: A ist zur Übergabe eines Unternehmens mit Geschäftslokal an B. rechtskräftig verurteilt A. wird vom Vermieter des Geschäftslokal gekündigt, erhebt dagegen keine Einwendungen und unterläßt eine Verständigung des B. Im Zuge der Räumungsexekution und 1 Monat nach Rechtskraft der Kündigung mietet C., der Gatte der A., das Geschäftslokal und betreibt in diesem - nachdem er sich schon früher einen Gewerbeschein auf diesen Standort besorgt hatte - sein Unternehmen. Nach zwangsweiser Delogierung klagte C. den B. auf Räumung des Lokales. Folgerung: B. hat exceptio doli Klage wird abgewiesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0012054
Dokumentnummer
JJR_19551116_OGH0002_0030OB00547_5500000_001