Rechtssatz RS0012170
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012170
Entscheidungsdatum
27.01.2016
Rechtssatz
Das Ausgedinge ist eine besondere, regelmäßig durch Rechtsgeschäft begründete, bäuerlichen Übergabsverträgen typische, der Versorgung des Hofübergebers oder naher Angehöriger dienende und daher auf dessen (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedenartiger Leistungspflichten zu einer Einheit, bei der das Element der Reallast überwiegt (Petrasch in Rummel 2. Auflage; ABGB, Rz 5 zu § 530 ABGB). Es soll dem Altbauern einen ruhigen Lebensabend sichern und enthält zumeist das Recht auf Wohnung (Benützung des "Austragsstüberls"), Unterhalt und Fürsorge (Koziol-Welser 9. Auflage II170).Das Ausgedinge ist eine besondere, regelmäßig durch Rechtsgeschäft begründete, bäuerlichen Übergabsverträgen typische, der Versorgung des Hofübergebers oder naher Angehöriger dienende und daher auf dessen (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedenartiger Leistungspflichten zu einer Einheit, bei der das Element der Reallast überwiegt (Petrasch in Rummel 2. Auflage; ABGB, Rz 5 zu Paragraph 530, ABGB). Es soll dem Altbauern einen ruhigen Lebensabend sichern und enthält zumeist das Recht auf Wohnung (Benützung des "Austragsstüberls"), Unterhalt und Fürsorge (Koziol-Welser 9. Auflage II170).
Entscheidungstexte
- 10 ObS 2/93
Entscheidungstext OGH 11.05.1993 10 ObS 2/93
Veröff: SZ 66/60
- 1 Ob 70/02d
Entscheidungstext OGH 30.04.2002 1 Ob 70/02d
Auch; Beisatz: Das Ausgedinge kann nicht nur der Versorgung des Hofübergebers allein, sondern auch der Versorgung naher Angehöriger (insbesondere der Ehegattin oder des Ehegatten) dienen. (T1)
- 3 Ob 56/05i
Entscheidungstext OGH 23.05.2005 3 Ob 56/05i
Vgl auch; nur: Das Ausgedinge ist eine besondere, regelmäßig durch Rechtsgeschäft begründete, bäuerlichen Übergabsverträgen typische, der Versorgung des Hofübergebers oder naher Angehöriger dienende und daher auf dessen (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedenartiger Leistungspflichten zu einer Einheit. (T2)
- 5 Ob 44/15d
Entscheidungstext OGH 14.07.2015 5 Ob 44/15d
Vgl auch; nur T2
- 4 Ob 236/15g
Entscheidungstext OGH 27.01.2016 4 Ob 236/15g
Vgl auch; Beisatz: Ein Ausgedinge kann auch zur Versorgung naher Angehöriger des Übergebers bedungen werden (hier: behinderte Geschwister). (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012170
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2016
Dokumentnummer
JJR_19930511_OGH0002_010OBS00002_9300000_001