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Entscheidung 5 Ob 44/15d×

Entscheidung 5 Ob 44/15d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011556 Rechtssatz 04.03.1980Zivilrecht
Persönliche Dienstbarkeiten haben als Subjekt eine bestimmte Person, der ein Vorteil verschafft werden soll. Das aus der Dienstbarkeit erfließende Recht endet daher spätestens mit dem Tod des Berechtigten, wenn nicht die Erstreckung des Rechtes auf die Erbe …
RS0012170 Rechtssatz 11.05.1993Zivilrecht
Das Ausgedinge ist eine besondere, regelmäßig durch Rechtsgeschäft begründete, bäuerlichen Übergabsverträgen typische, der Versorgung des Hofübergebers oder naher Angehöriger dienende und daher auf dessen (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung versc …
RS0012172 Rechtssatz 11.04.1984Zivilrecht
Das Ausgedinge ist eine besondere, der Versorgung des Übergebers dienende Reallast, deren Umfang im Einzelfall durch den Vertrag bestimmt wird. In der Regel ist die Leistung von Unterhalt, die Einräumung des Wohnungsrechtes, die Betreuung, Reichung der Spei …
RS0012173 Rechtssatz 13.10.1992Zivilrecht
Unter einem Ausgedinge ist die auf einem Bauerngut ( nach neuerem Rechtsverständnis auch auf sonstigen Liegenschaften ) ruhende dingliche Verpflichtung zu Natural-, Geld- und Arbeitsleistungen zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers zu verstehen …
RS0012184 Rechtssatz 13.10.1992Zivilrecht
Der gesonderten Eintragung der Dienstbarkeit des Wohnrechtes neben der Reallast des Ausgedinges ( für die sonstigen Versorgungsleistungen ) steht nicht entgegen, daß das Wohnrecht Teil umfassender Versorgungsleistungen ist, die sich der Übergeber einer Lieg …
RS0012193 Rechtssatz 26.01.1966Zivilrecht
Im Zweifel können die im Übergabsvertrag vereinbarten Rechte nicht einzeln für sich betrachtet werden, sondern der ganze Vertrag muss als Einheit behandelt werden (Recht des Übergebers zum freien Eingang und Ausgang auf dem ganzen übergebenen Besitz).
RS0022408 Rechtssatz 31.01.1979Zivilrecht
Das Ausgedinge ist ein eigenartiges einheitliches Rechtsinstitut, dessen wirtschaftlicher Zweck die darin enthaltenen Rechte - nämlich bloße Forderungsrechte, persönliche Dienstbarkeiten und Reallasten - zu einer Einheit verbindet, die eine einheitliche rec …
RS0022412 Rechtssatz 18.02.1982Zivilrecht
Dem Wesen nach ist eine Verletzung des Ausgedingsvertrages wegen Nichterbringung der Naturalleistungen einem sonstigen unleidlichen Verhalten des Übernehmers gleichzuhalten. Man muss daher dem Übergeber einen Anspruch auf Geldersatz anstelle der Erbringung …
RS0130231 Rechtssatz 14.07.2015Zivilrecht
Auch im Zusammenhang mit der Ausübung des Wohnrechts als einer Teilleistung des Ausgedinges gilt es daher, allfällige bis zum Tod des Berechtigten fällig gewordenen, unberichtigt gebliebenen und erst nach drei Jahren verjährenden Leistungen im Sinne des § 1 …