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Rechtssatz RS0013153×

Rechtssatz RS0013153

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013153

Geschäftszahl

1Ob549/79

Entscheidungsdatum

14.03.1979

Rechtssatz

Eine vertragliche Vereinbarung unter Erben, ein Grundstück ( einen Kleingarten ), das nur von einem Erben untergepachtet wurde, gemeinsam zu besitzen und zu benützen, ist im Zweifel dahin zu verstehen, daß die Erben im Innenverhältnis wie Miteigentümer behandelt werden wollen. Die Bestimmungen der Paragraphen 825, ff ABGB sind auf ihre Beziehungen sinngemäß anzuwenden. Die Ausschließung des einen durch den anderen ist auch ohne bestehende konkrete Benützungsregelung im Rechtwege zu bekämpfen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 549/79
    Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 549/79
    EvBl 1979/187 S 491 = JBl 1980,31

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013153

Dokumentnummer

JJR_19790314_OGH0002_0010OB00549_7900000_001