Rechtssatz RS0013153
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013153
Entscheidungsdatum
14.03.1979
Rechtssatz
Eine vertragliche Vereinbarung unter Erben, ein Grundstück ( einen Kleingarten ), das nur von einem Erben untergepachtet wurde, gemeinsam zu besitzen und zu benützen, ist im Zweifel dahin zu verstehen, daß die Erben im Innenverhältnis wie Miteigentümer behandelt werden wollen. Die Bestimmungen der §§ 825 ff ABGB sind auf ihre Beziehungen sinngemäß anzuwenden. Die Ausschließung des einen durch den anderen ist auch ohne bestehende konkrete Benützungsregelung im Rechtwege zu bekämpfen.Eine vertragliche Vereinbarung unter Erben, ein Grundstück ( einen Kleingarten ), das nur von einem Erben untergepachtet wurde, gemeinsam zu besitzen und zu benützen, ist im Zweifel dahin zu verstehen, daß die Erben im Innenverhältnis wie Miteigentümer behandelt werden wollen. Die Bestimmungen der Paragraphen 825, ff ABGB sind auf ihre Beziehungen sinngemäß anzuwenden. Die Ausschließung des einen durch den anderen ist auch ohne bestehende konkrete Benützungsregelung im Rechtwege zu bekämpfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013153
Dokumentnummer
JJR_19790314_OGH0002_0010OB00549_7900000_001