Rechtssatz RS0013660
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013660
Entscheidungsdatum
03.10.1990
Rechtssatz
Wenn über die Entfernung des bisherigen Verwalters Streit besteht und sich weder für die Belassung noch für die Enthebung des bisherigen Verwalters eine Mehrheit bildet, ist darüber im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 562/87
Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob 562/87
- 1 Ob 661/90
Entscheidungstext OGH 03.10.1990 1 Ob 661/90
auch; Beisatz: Wenn bloß die Person des Verwalters gewechselt, die Fremdverwaltung jedoch beibehalten werden soll. Beruht indessen die Bestellung des Verwalters auf einer Vereinbarung aller Miteigentümer untereinander, so muß die Zustimmung der übrigen Miteigentümer im streitigen Verfahren erwirkt werden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0013660
Dokumentnummer
JJR_19870915_OGH0002_0040OB00562_8700000_002