Rechtssatz RS0014133
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014133
Entscheidungsdatum
29.07.1982
Rechtssatz
Eine stillschweigende Ermächtigung des Zessionars an den übernommenen Schuldner, weiterhin Zahlungen mit schuldbefreidender Wirkung auch an den Zedenten zu leisten, ist anzunehmen, wenn ein Factor monatelang in Kenntnis direkter Zahlungen erstmaliger Bekanntgabe seiner offenen Forderungen auf die Bestreitung des debitor cessus und dessen Aufforderung, die behauptete Vollzahlung beim Zedenten zu prüfen, wiederum durch viele ( hier 10 ) Monate bis zum Konkurs des Zedenten schweigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014133
Dokumentnummer
JJR_19820729_OGH0002_0070OB00799_8100000_001