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Rechtssatz RS0014184

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0014184

Geschäftszahl

2Ob661/87

Entscheidungsdatum

22.12.1987

Rechtssatz

Beim Kauf eines unfallbeschädigten Kfz ist gewöhnlich zu unterstellen, daß der Käufer die Erwartung eines günstigen Kaufes hegt und lediglich das Risiko eines allenfalls weniger günstigen auf sich nimmt, nicht aber, daß er das beschädigte Fahrzeug aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert kaufen wolle, es sei denn, daß er dies ausdrücklich erklärt oder es zumindest aus den Umständen eindeutig hervorgeht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 661/87
    Entscheidungstext OGH 22.12.1987 2 Ob 661/87
    Veröff: JBl 1988,449

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014184

Dokumentnummer

JJR_19871222_OGH0002_0020OB00661_8700000_001