Rechtssatz RS0014478
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014478
Entscheidungsdatum
23.04.2026
Rechtssatz
Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung (hier: die Gewährung des nach dem KV zustehenden Urlaubs) zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen: Die Erfüllungswirkung der Wissenserklärung ist auf Grund des positiven Vertrauensschutzes dann zu bejahen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 126/83
Entscheidungstext OGH 18.10.1983 4 Ob 126/83
Veröff: JBl 1985,632
- 2 Ob 64/86
Entscheidungstext OGH 10.03.1987 2 Ob 64/86
nur: Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen. (T1)
- 6 Ob 600/93
Entscheidungstext OGH 22.09.1993 6 Ob 600/93
Vgl auch; nur T1
- 8 ObA 2292/96h
Entscheidungstext OGH 07.08.1997 8 ObA 2292/96h
nur: Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen: Die Erfüllungswirkung der Wissenserklärung ist auf Grund des positiven Vertrauensschutzes dann zu bejahen. (T2)
Beisatz: Hier: Eine von der kollektivvertraglichen Regelung abweichende Berechnung der Überstundenentlohnung über 15 Jahre hindurch; diese wurde Inhalt des Einzelvertrages. (T3)
- 8 ObA 340/97a
Entscheidungstext OGH 29.01.1998 8 ObA 340/97a
Auch
- 8 ObA 197/98y
Entscheidungstext OGH 18.05.1999 8 ObA 197/98y
Auch; nur T1
Veröff: SZ 72/86
- 9 ObA 72/11w
Entscheidungstext OGH 28.06.2011 9 ObA 72/11w
Vgl auch; nur T1
- 9 ObA 142/13t
Entscheidungstext OGH 19.12.2013 9 ObA 142/13t
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Gewährung von Zusatzurlaubstagen nach dem Nachtschwerarbeitergesetz für nahezu 30 Jahre, obwohl die Voraussetzungen hiefür nicht erfüllt waren. (T4)
- 9 ObA 17/26d
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.04.2026 9 ObA 17/26d
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014478
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2026
Dokumentnummer
JJR_19831018_OGH0002_0040OB00126_8300000_001