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Rechtssatz RS0014478×

Rechtssatz RS0014478

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0014478

Entscheidungsdatum

23.04.2026

Rechtssatz

Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung (hier: die Gewährung des nach dem KV zustehenden Urlaubs) zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen: Die Erfüllungswirkung der Wissenserklärung ist auf Grund des positiven Vertrauensschutzes dann zu bejahen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 126/83
    Entscheidungstext OGH 18.10.1983 4 Ob 126/83
    Veröff: JBl 1985,632
  • 2 Ob 64/86
    Entscheidungstext OGH 10.03.1987 2 Ob 64/86
    nur: Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen. (T1)
  • 6 Ob 600/93
    Entscheidungstext OGH 22.09.1993 6 Ob 600/93
    Vgl auch; nur T1
  • 8 ObA 2292/96h
    Entscheidungstext OGH 07.08.1997 8 ObA 2292/96h
    nur: Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen: Die Erfüllungswirkung der Wissenserklärung ist auf Grund des positiven Vertrauensschutzes dann zu bejahen. (T2)
    Beisatz: Hier: Eine von der kollektivvertraglichen Regelung abweichende Berechnung der Überstundenentlohnung über 15 Jahre hindurch; diese wurde Inhalt des Einzelvertrages. (T3)
  • 8 ObA 340/97a
    Entscheidungstext OGH 29.01.1998 8 ObA 340/97a
    Auch
  • 8 ObA 197/98y
    Entscheidungstext OGH 18.05.1999 8 ObA 197/98y
    Auch; nur T1
    Veröff: SZ 72/86
  • 9 ObA 72/11w
    Entscheidungstext OGH 28.06.2011 9 ObA 72/11w
    Vgl auch; nur T1
  • 9 ObA 142/13t
    Entscheidungstext OGH 19.12.2013 9 ObA 142/13t
    Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Gewährung von Zusatzurlaubstagen nach dem Nachtschwerarbeitergesetz für nahezu 30 Jahre, obwohl die Voraussetzungen hiefür nicht erfüllt waren. (T4)
  • 9 ObA 17/26d
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.04.2026 9 ObA 17/26d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014478

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2026

Dokumentnummer

JJR_19831018_OGH0002_0040OB00126_8300000_001