Rechtssatz RS0014725
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtsgebiet
Zivilrecht, Strafrecht
Rechtssatznummer
RS0014725
Entscheidungsdatum
30.08.1990
Rechtssatz
Von einem durchschauten geheimen Vorbehalt spricht man, wenn der Empfänger einer Erklärung von der Mentalreservation weiß. der durchschaute geheime Vorbehalt bewirkt die Unwirksamkeit der Willenserklärung und damit des Vertragsabschlusses. Betraf er lediglich einen Teil des Vertragsinhalts ( hier: Mitveräußerung eines das Zubehör einer Liegenschaft bildenden Fischereirechts ), ist die Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrags unter analoger Anwendung des § 878 zweiter Satz ABGB nach dem hypothetischen Parteiwillen zu prüfen.Von einem durchschauten geheimen Vorbehalt spricht man, wenn der Empfänger einer Erklärung von der Mentalreservation weiß. der durchschaute geheime Vorbehalt bewirkt die Unwirksamkeit der Willenserklärung und damit des Vertragsabschlusses. Betraf er lediglich einen Teil des Vertragsinhalts ( hier: Mitveräußerung eines das Zubehör einer Liegenschaft bildenden Fischereirechts ), ist die Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrags unter analoger Anwendung des Paragraph 878, zweiter Satz ABGB nach dem hypothetischen Parteiwillen zu prüfen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 36/82
Entscheidungstext OGH 24.01.1983 1 Ob 36/82
Veröff: JBl 1985,32 = SZ 56/11
- 6 Ob 569/87
Entscheidungstext OGH 14.05.1987 6 Ob 569/87
- 12 Os 67/90
Entscheidungstext OGH 30.08.1990 12 Os 67/90
Vgl auch; Beisatz: Hier: Durchschauter betrügerischer Vorbehalt, die Darlehensvaluta nicht zurückzuzahlen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014725
Dokumentnummer
JJR_19830124_OGH0002_0010OB00036_8200000_004