Rechtssatz RS0014942
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014942
Entscheidungsdatum
12.12.1974
Rechtssatz
Die Lage einer Wohnung zur Umwelt kann ein bloßes Motiv zum Kauf darstellen oder unwesentliche Nebenumstände betreffen, es sei denn, die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes selbst wird verändert, sodaß nach objektiver Verkehrsanschauung eine wesentliche Abweichung vom Normalfall gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0014942
Dokumentnummer
JJR_19741212_OGH0002_0070OB00246_7400000_003