Rechtssatz RS0016499
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016499
Entscheidungsdatum
15.07.1998
Rechtssatz
Die gemeinsame Versteigerung mehrerer, ein wirtschaftlich Ganzes bildender Grundbuchskörper bildet eine zulässige Abweichung von den gesetzlichen Normativbedingungen. Sie ist selbst gegen den Widerspruch eines Beteiligten zu genehmigen, wenn dies am besten den Interessen aller dient (Ablehnung von RZ 1936,99).
Entscheidungstexte
- 3 Ob 21/94
Entscheidungstext OGH 27.04.1994 3 Ob 21/94
Veröff: SZ 67/77 = EvBl 1994/146 S 703
- 3 Ob 88/94
Entscheidungstext OGH 30.11.1994 3 Ob 88/94
Beisatz: Bei solchen Grundbuchskörpern ist zu ermitteln, welchen Wert alle zusammen als wirtschaftliche Einheit haben. (T1)
- 3 Ob 17/96
Entscheidungstext OGH 24.04.1996 3 Ob 17/96
Auch
- 3 Ob 132/98b
Entscheidungstext OGH 15.07.1998 3 Ob 132/98b
nur: Eine zulässige Abweichung von den gesetzlichen Normativbedingungen ist selbst gegen den Widerspruch eines Beteiligten zu genehmigen, wenn dies am besten den Interessen aller dient. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016499
Dokumentnummer
JJR_19940427_OGH0002_0030OB00021_9400000_001