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Rechtssatz RS0018085

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0018085

Geschäftszahl

1Ob716/86

Entscheidungsdatum

25.03.1987

Rechtssatz

Auf Grund nachwirkender Treuepflichten ist der Käufer einer Liegenschaft zur Anpassung des Kaufpreises durch Übernahme der Umsatzsteuer verpflichtet, wenn eine gegebene Umsatzsteuerbefreiung nachträglich zufolge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes in Wegfall kommt und der Verkäufer nunmehr zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, wogegen der Käufer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, durch die Übernahme der Umsatzsteuer nicht belastet wird und der Verkäufer bereit ist, sonstige mit der Vertragsanpassung verbundene wirtschaftliche Lasten und Risken zu übernehmen. Die Verweigerung der Zustimmung zu einer Vertragsänderung, die dem Kläger wirtschaftliche Vorteile bringt, für den Beklagten aber mit keinerlei Nachteilen verbunden ist, ist sittenwirdrig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 716/86
    Entscheidungstext OGH 25.03.1987 1 Ob 716/86
    Veröff: JBl 1987,782 = SZ 60/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0018085

Dokumentnummer

JJR_19870325_OGH0002_0010OB00716_8600000_001