Rechtssatz RS0019131
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019131
Geschäftszahl
6Ob602/78; 6Ob647/83
Entscheidungsdatum
14.07.1983
Rechtssatz
Ein Auftrag auf den Todesfall kann vom Auftraggeber jederzeit gemäß § 1020 ABGB widerrufen werden.Ein Auftrag auf den Todesfall kann vom Auftraggeber jederzeit gemäß Paragraph 1020, ABGB widerrufen werden.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 602/78
Entscheidungstext OGH 18.05.1978 6 Ob 602/78
- 6 Ob 647/83
Entscheidungstext OGH 14.07.1983 6 Ob 647/83
Vgl auch; Beisatz: Handelt es sich um einen reinen Auftrag und nicht um einen Auftrag auf den Todesfall (mandatum post mortem), dem Vermächtnischarakter zukommt und der unter Beachtung der erbrechtlichen formvorschriften zustande kam, so kann dieser Auftrag jedenfalls vom eingeantworteten Erben widerrufen werden, gleichviel, ob sich die aufgetragene Geschäftsbesorgung auf die Verwaltung des Nachlasses oder auf andere Geschäftsbesorgungsfälle bezieht. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0019131
Dokumentnummer
JJR_19780518_OGH0002_0060OB00602_7800000_001